Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (VfA)
Quelle:sdecoret
Berufsbild
Der Beruf der/des VfA ist ein durch Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur VfA (BGBI I Nr. 26. Vom 31.05.1999) anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Mit einer Ausbildung zum/zur VfA qualifizieren Sie sich für die Aufgabenwahrnehmung der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene. Die Ausbildung befähigt Sie für die Erledigung allgemeiner Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen des Bundes.
Als VfA werden Sie in allen Fachabteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingesetzt, wodurch Sie umfassende Einblicke in die verschiedenen Aufgabenbereiche erhalten. Hierzu gehören unter anderem die verschiedenen Register, die Liegenschaftsverwaltung, der Aus- und Fortbildungsbereich sowie die zentrale Beschaffungsstelle.
Zu Ihren Aufgabengebieten gehört die Rechtsanwendung in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen, wobei Sie die jeweiligen Rechtsvorschriften auf den Einzelfall bezogen anwenden. Sie ermitteln unterschiedlichste Sachverhalte, erarbeiten Verwaltungsentscheidungen und unterrichten die Beteiligten. Oft sind Sie auch Ansprechpartner/-in für Organisationen und ratsuchende Bürger/-innen.
Durch eine Ausbildung zum/zur VfA erhalten Sie einen spannenden und umfangreichen Einblick in den Arbeitsalltag einer Bundesoberbehörde, eine gute Ausbildungsvergütung sowie gute Übernahmechancen nach Abschluss der Ausbildung.
Einstellungsvoraussetzung
Einstellungsvoraussetzung ist mindestens der Abschluss der mittleren Reife mit guten Noten (mindestens Note 3 und besser) in den Fächern:
Deutsch,
Mathematik und
Wirtschaft/Politik/Gemeinschaftskunde
Ausbildungsverlauf
Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in drei ineinander greifende Abschnitte:
den Berufsschulunterricht in Blockform an der Handelslehranstalt in Flensburg,
die praktische Ausbildung im KBA und
ausbildungsbegleitende Maßnahmen wie:
regelmäßige dienstbegleitende Unterweisungen
Lehrgänge im Berufsbildungszentrum Koblenz oder Kleinmachnow
Kompetenz ergänzende Seminare
Während der praktischen Ausbildung in allen Abteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes werden die theoretisch vermittelten Grundlagen vertieft und die Basis für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit geschaffen.
Hierbei sind ebenfalls sogenannte „Schlüsselqualifikationen“ zu erwerben. Diese sind „Fach‑, Methoden-, Persönlichkeits- und Sozialkompetenz“.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Wer sich nach der Prüfung zur/zum VfA das Ziel gesetzt hat, beruflich voranzukommen, hat die Möglichkeit an Aufstiegsweiterbildungen teilzunehmen:
zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin und
zum Diplom-Verwaltungswirt/zur Diplom-Verwaltungswirtin.
FAQ
Hier beantworten wir Ihnen Fragen zum Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter"
VfA arbeiten im öffentlichen Dienst, je nach Fachrichtung in den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Bundesländer, der Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und in Kirchenverwaltungen.
Das Einkommen der Beschäftigten von Bund und Kommunen richtet sich nach der Eingruppierung in die Entgeltgruppen und Stufen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Direkt nach der Ausbildung zur/zum VfA werden die Beschäftigten des KBA als Einstieg meist in die Entgeltgruppe 6 Stufe 1 eingruppiert.
Auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden kann die Ausbildungszeit im Sinne des BBiG verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in gekürzter Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate zum Ende der Ausbildungszeit.
Bundesverwaltung
Handwerksorganisation sowie Industrie- und Handelskammer
Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der evangelischen Kirche in Deutschland
Kommunalverwaltung
Landesverwaltung
Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Verwaltungsrecht und –verfahren, Englisch, Politik und Personalwesen.
Der Unterricht erfolgt in Blockform (6 Blöcke) an der Handelslehranstalt in Flensburg.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Die Ausbildungsvergütung beträgt gemäß dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (brutto):
ab 01.04.2022:
im 1. Ausbildungsjahr 1.068,26 EURO
im 2. Ausbildungsjahr 1.118,20 EURO
im 3. Ausbildungsjahr 1.164,02 EURO
Bei Vorlage einer vermögenswirksamen Anlage erhalten die Auszubildenden monatlich bis zu maximal 13,29 Euro (brutto) vom Arbeitgeber dazu.
Außerdem erhalten Auszubildende eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), welche 90 Prozent des für November zustehenden Ausbildungsentgelts beträgt.
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