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Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (VfA)

Symbolbild Verwaltungsfachangestellte
Quelle:sdecoret

Berufsbild

Der Beruf der/des VfA ist ein durch Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur VfA (BGBI I Nr. 26. Vom 31.05.1999) anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Mit einer Ausbildung zum/zur VfA qualifizieren Sie sich für die Aufgabenwahrnehmung der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene. Die Ausbildung befähigt Sie für die Erledigung allgemeiner Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen des Bundes.

Als VfA werden Sie in allen Fachabteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingesetzt, wodurch Sie umfassende Einblicke in die verschiedenen Aufgabenbereiche erhalten. Hierzu gehören unter anderem die verschiedenen Register, die Liegenschaftsverwaltung, der Aus- und Fortbildungsbereich sowie die zentrale Beschaffungsstelle.

Zu Ihren Aufgabengebieten gehört die Rechtsanwendung in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen, wobei Sie die jeweiligen Rechtsvorschriften auf den Einzelfall bezogen anwenden. Sie ermitteln unterschiedlichste Sachverhalte, erarbeiten Verwaltungsentscheidungen und unterrichten die Beteiligten. Oft sind Sie auch Ansprechpartner/-in für Organisationen und ratsuchende Bürger/-innen.

Durch eine Ausbildung zum/zur VfA erhalten Sie einen spannenden und umfangreichen Einblick in den Arbeitsalltag einer Bundesoberbehörde, eine gute Ausbildungsvergütung sowie gute Übernahmechancen nach Abschluss der Ausbildung.

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