Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (VfA)
Berufsbild
Der Beruf der/des VfA ist ein durch Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur VfA (BGBI I Nr. 26. Vom 31.05.1999) anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Mit einer Ausbildung zum/zur VfA qualifizieren Sie sich für die Aufgabenwahrnehmung der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene. Die Ausbildung befähigt Sie für die Erledigung allgemeiner Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen des Bundes.
Als VfA werden Sie in allen Fachabteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingesetzt, wodurch Sie umfassende Einblicke in die verschiedenen Aufgabenbereiche erhalten. Hierzu gehören unter anderem die verschiedenen Register, die Liegenschaftsverwaltung, der Aus- und Fortbildungsbereich sowie die zentrale Beschaffungsstelle.
Zu Ihren Aufgabengebieten gehört die Rechtsanwendung in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen, wobei Sie die jeweiligen Rechtsvorschriften auf den Einzelfall bezogen anwenden. Sie ermitteln unterschiedlichste Sachverhalte, erarbeiten Verwaltungsentscheidungen und unterrichten die Beteiligten. Oft sind Sie auch Ansprechpartner/-in für Organisationen und ratsuchende Bürger/-innen.
Durch eine Ausbildung zum/zur VfA erhalten Sie einen spannenden und umfangreichen Einblick in den Arbeitsalltag einer Bundesoberbehörde, eine gute Ausbildungsvergütung sowie gute Übernahmechancen nach Abschluss der Ausbildung.
Einstellungsvoraussetzung
Einstellungsvoraussetzung ist mindestens der Abschluss der mittleren Reife mit guten Noten (mindestens Note 3 und besser) in den Fächern:
- Deutsch,
- Mathematik und
- Wirtschaft/Politik/Gemeinschaftskunde
Ausbildungsverlauf
Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in drei ineinander greifende Abschnitte:
- den Berufsschulunterricht in Blockform an der Handelslehranstalt in Flensburg,
- die praktische Ausbildung im KBA und
- ausbildungsbegleitende Maßnahmen wie:
- regelmäßige dienstbegleitende Unterweisungen
- Lehrgänge im Berufsbildungszentrum Koblenz oder Kleinmachnow
- Kompetenz ergänzende Seminare
Während der praktischen Ausbildung in allen Abteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes werden die theoretisch vermittelten Grundlagen vertieft und die Basis für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit geschaffen.
Hierbei sind ebenfalls sogenannte „Schlüsselqualifikationen“ zu erwerben. Diese sind „Fach‑, Methoden-, Persönlichkeits- und Sozialkompetenz“.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Wer sich nach der Prüfung zur/zum VfA das Ziel gesetzt hat, beruflich voranzukommen, hat die Möglichkeit an Aufstiegsweiterbildungen teilzunehmen:
- zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin und
- zum Diplom-Verwaltungswirt/zur Diplom-Verwaltungswirtin.
FAQ
Hier beantworten wir Ihnen Fragen zum Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter"
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Die Ausbildungsvergütung beträgt gemäß dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (brutto):
ab 01.03.2024:
- im 1. Ausbildungsjahr 1.218,26 EURO
- im 2. Ausbildungsjahr 1.268,20 EURO
- im 3. Ausbildungsjahr 1.314,02 EURO
Bei Vorlage einer vermögenswirksamen Anlage erhalten die Auszubildenden monatlich bis zu maximal 13,29 Euro (brutto) vom Arbeitgeber dazu.
Außerdem erhalten Auszubildende eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), welche 90 Prozent des für November zustehenden Ausbildungsentgelts beträgt.
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