und damit jeder zehnte im Januar 2021 neu zugelassene Personenkraftwagen (Pkw) war ein Elektro-Fahrzeug (BEV).
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Das ist der Präsident Richard Damm
Kraft-Fahrt-Bundesamt wird KBA abgekürzt.
Es ist eine Behörde.
Das KBA gibt es seit 1951
und es gehört zum Bundes-Ministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur.
Die Abkürzung dafür ist BMVI.
Das KBA macht mit seinen Aufgaben
den Straßen-Verkehr sicherer.
Das KBA wird von einem Präsidenten geleitet.
Der Präsident heißt Richard Damm.
Das KBA hat zwei Dienst-Sitze.
Ein Dienst-Sitz ist in Flensburg.
Das ist eine Stadt
im Bundesland Schleswig-Holstein.
Der zweite Dienst-Sitz ist in Dresden.
Das ist die Landes-Hauptstadt
vom Bundesland Sachsen.
Insgesamt arbeiten ungefähr
900 Personen beim KBA.
Das Kraft-Fahrt-Bundesamt führt 4 zentrale Bundes-Register.
Zu einem Register kann man auch Sammlung sagen.
In diesen Registern bewahrt das KBA Daten
von allen deutschen Kraft-Fahrzeugen,
Kraft-Fahrerinnen und Kraft-Fahrern auf.
Eine der wichtigsten Aufgaben vom KBA ist es,
Auskünfte zu geben.
Darum sind die Register so wichtig.
Quelle: shutterstock, Foto: fotofactory
Die Abkürzung dafür ist ZFZR.
In diesem Register sind Personen und
ihre Fahrzeuge gespeichert.
Diese Informationen aus dem ZFZR
werden zum Beispiel benötigt:
Quelle: shutterstock, Foto: bibiphoto
Die Abkürzung dafür ist FAER.
In diesem Register sind Personen gespeichert,
die mit ihrem Verhalten die Sicherheit
im Straßenverkehr gefährdet haben.
Die Mitteilungen bekommt das KBA
von verschiedenen Behörden.
Eine Mitteilung kann zum Beispiel sein:
Wenn einer Person der Führerschein abgenommen wurde,
weil sie zu schnell gefahren ist.
Wenn eine Person einen Straf-Zettel
von mindestens 60 Euro bekommen hat.
Wenn eine Person vom Gericht verurteilt wurde,
weil sie im Straßenverkehr eine Straf-Tat mit einem Fahrzeug begangen hat.
Gerichte, bestimmte Behörden, Polizei oder Bundes-Polizei
brauchen immer wieder Informationen
zu Fahrzeug-Halterinnen oder Fahrzeug-Haltern.
Das KBA kann immer Auskunft geben,
wenn eine Person im FAER gespeichert ist.
Die Abkürzung dafür ist ZFER
In diesem Register sind Daten von Personen
und von ihren Führerscheinen gespeichert.
Zum Beispiel:
Das KBA gibt Auskunft an Gerichte,
bestimmte Behörden,
Polizei oder Bundes-Polizei,
wenn Informationen zu einer Person gebraucht werden.
Die Abkürzung dafür ist FKR.
Das FKR gibt es seit 2005.
In diesem Register sind alle Personen gespeichert,
die eine der Karten für den EU-Fahrtenschreiber besitzen.
Der EU-Fahrtenschreiber wird in allen Ländern in Europa
zur Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten der Berufs-Kraftfahrer
und Berufs-Kraftfahrerinnen von LKW und Bussen verwendet.
Es gibt 4 verschiedene Karten
die man in den Fahrtenschreiber stecken muss:
Die Register sind so wichtig,
weil die Informationen in vielen Bereichen gebraucht werden.
Zum Beispiel:
Das KBA macht aus den Daten Statistiken und
kann darum immer Informationen zu Zahlen über Fahrzeuge
Fahrerinnen und Fahren geben.
Einmal im Monat veröffentlicht das KBA
zum Beispiel eine Statistik:
Die Statistiken werden vom KBA veröffentlicht.
So kann sich jede Person auf der Internetseite vom KBA
zum Beispiel informieren:
Die Politik und die Bundes-Verwaltung brauchen Zahlen,
die ihnen bei Planungen und Entscheidungen helfen.
Das KBA kann mit seinen Zahlen helfen zu erkennen,
ob und wo neue Straßen oder Autobahnen gebaut werden müssen.
Oder ob neue Verkehrs-Regeln zur Verkehrs-Sicherheit
gemacht werden müssen.
Die Wirtschaft kann durch die Zahlen vom KBA erkennen,
welche Autos gerne gekauft werden.
Zum Beispiel auch, welche Autofarben den Personen gefallen
oder ob eher große oder kleine Autos gekauft werden.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaften brauchen die Informationen
um verdächtige Personen überprüfen zu können.
Zum Beispiel kann die Polizei bei einer Fahrzeug-Kontrolle
durch das KBA erfahren, ob eine Person überhaupt einen Führerschein hat.
Oder ob diese Person schon einmal eine Straftat begangen hat.
Bürgerinnen und Bürger können sich zum Beispiel informieren,
wie viele neue Autos und wie viele gebrauchte Autos
in einem Monat zugelassen wurden.
Oder wie viele Personen zu schnell gefahren sind.
Das heißt, das Kraft-Fahrt-Bundesamt
genehmigt neue Fahrzeuge und Fahrzeug-Teile.
Hersteller-Firmen müssen viele Vorschriften und Gesetze einhalten,
wenn sie ein neues Fahrzeug oder ein neues Fahrzeug-Teil
bauen und verkaufen möchten.
Das Kraft-Fahrt-Bundesamt überprüft,
ob die Hersteller-Firmen sich an die Vorschriften
und Gesetze gehalten haben.
Erst dann gibt das KBA eine Genehmigung
für ein neues Fahrzeug oder ein neues Fahrzeug-Teil.
Dann kann man sicher sein,
dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Zum Beispiel:
Manchmal stellt das Kraft-Fahrt-Bundesamt
nach der Genehmigung fest,
dass ein Fahrzeug-Typ doch nicht sicher ist.
Dann leitet das KBA eine Untersuchung ein.
Zum Beispiel, wenn
die Bremsen von einem Fahrzeug-Typ
nicht richtig funktionieren.
Das Fahrzeug ist dann für die Fahrerin oder den Fahrer
oder für andere Menschen gefährlich.
Das KBA ermittelt dann aus dem Zentralen Fahrzeug-Register
die Adressen aller Besitzerinnen und Besitzer
von diesem Fahrzeug-Typ.
Sie werden darüber informiert,
dass sie ihr Auto zur Reparatur in die Werkstatt bringen müssen.
Das heißt, alle Fahrzeuge von diesem Typ müssen in die Werkstatt.
Das nennt sich Fahrzeug-Rückruf.
Das KBA überwacht das auch.
Manchmal bringen die Fahrzeug-Besitzerinnen und Besitzer
das Auto nicht in die Werkstatt.
Dann besteht die Gefahr weiter,
dass etwas passiert.
Sie werden nochmal vom KBA angeschrieben.
Das nennt man Nachfass-Aktion.
Wenn sie dann das Auto immer noch nicht in die Werkstatt bringen,
sorgt das KBA dafür,
dass das Auto nicht mehr fahren darf.
Das nennt man Still-Legung.
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg