und damit jeder zehnte im Januar 2021 neu zugelassene Personenkraftwagen (Pkw) war ein Elektro-Fahrzeug (BEV).
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Zur Produktionsüberprüfung entnehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes oder beauftragte Sachverständige Fahrzeuge und Fahrzeugteile aus Produktionsstätten bzw. -lager, um sie auf ihre Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu untersuchen.
Um das Verfahren zur Gewährleistung der Übereinstimmung der Produkte ordnungsgemäß einzuhalten, werden die Hersteller bzw. Importeure bei Abweichungen aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Schwerwiegende Abweichungen von der Serienfertigung, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können, führen zum Widerruf der Genehmigung. Zudem stellt dies die Zuverlässigkeit des Herstellers allgemein in Frage.
Die Kriterien, nach denen Produkte für die Überprüfung ausgewählt werden, sind:
Zudem sind regelmäßig anlassbezogene Produktüberprüfungen durchzuführen, wenn Zweifel an der Konformität entstehen. Solche Zweifel können z. B. entstehen nach Hinweisen:
Bevor eine Überprüfung des Genehmigungsobjektes stattfindet wird der Hersteller über den Ablauf der Prüfung und zusätzlichen Informationsbedarf des KBA informiert.
Nähere Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern:
Kontakt:
Telefon: +49 461 316-1559Adresse:
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