Tsd. Tonnen wurden in den ersten drei Quartalen 2020 von deutschen Güterkraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr transportiert. Bei arbeitstäglicher Betrachtungsweise sind dies -9,8 Prozent weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum.
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Der Hersteller ist durch die Erteilung der Typgenehmigung durch eine Genehmigungsbehörde berechtigt, Fahrzeuge bzw. Fahrzeugteile gemäß der erteilten Typgenehmigung serienmäßig herzustellen. Er hat sicherzustellen, dass das genehmigte Produkt in der Serienproduktion weiterhin mit dem zur Typprüfung vorgeführten Produkten übereinstimmt. Die Überwachung durch die Genehmigungsbehörde erfolgt im Rahmen der Prüfung hinsichtlich Übereinstimmung der Produktion.
Überprüft werden nicht nur die Produktionsprozesse (CoP-Q) sondern auch die Produkte (CoP-P).
Im KBA werden die Aufgaben organisatorisch in den Sachgebieten
wahrgenommen.
Die Verordnung (EU) 2017/2400 stellt die Genehmigungsinhaber (GI), die Technischen Dienste (TD) und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch die geforderten COP CO2 Messungen vor neue Aufgaben.
Das KBA bzw. ein benannter Technischer Dienst wohnt den vom Hersteller geplanten CoP-Prüfungen bei.
Die Anforderungen an Genehmigungsinhaber (GI) und Technische Dienste (TD) können in diesem Informationsschreiben Marktüberwachung (ISM) eingesehen werden:
KBA ISC-Bericht 2020_Rev01 (PDF, 684 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg