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Kraftfahrt-Bundesamt ordnet den Rückruf von 2,4 Millionen Volkswagen an

16. Oktober 2015. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat dem Hersteller VW gegenüber mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 den Rückruf von 2,4 Millionen VW-Markenfahrzeugen angeordnet.

Das Kraftfahrt-Bundesamt vertritt die Auffassung, dass es sich bei der in diesen Fahrzeugen verwendeten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. VW wird in dem Bescheid vom Kraftfahrt-Bundesamt auferlegt, die entsprechende Software aus allen Fahrzeugen zu entfernen und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit zu ergreifen. Dies ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

„Wir befinden uns hier auf dem Gebiet europäischen Genehmigungsrechts“ so KBA-Präsident Ekhard Zinke. "Die Anordnung basiert auf § 25 Abs. 2 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung, der die Beseitigung von Mängeln bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen per Anordnung vorsieht. Durch die Anordnung hat das KBA die Möglichkeit den Rückruf zu steuern und zu überwachen", so Zinke weiter. Der am 7. Oktober 2015 durch VW vorgelegte Maßnahmenplan findet in der Anordnung Berücksichtigung.

Die getroffene Anordnung erstreckt sich auf alle 2,4 Millionen Fahrzeuge der Marke VW. Betroffen sind Fahrzeuge mit EURO 5 Dieselmotoren der Größe 2 Liter, 1,6 Liter und 1,2 Liter Hubraum.

Die angeordnete Rückrufaktion beginnt Anfang 2016. Der Zeitplan des Rückrufs ist abhängig von den technischen Maßnahmen, die VW dem KBA noch vorlegen wird.

Bei den 2 Liter Motoren spricht VW von einer Softwarelösung, die in diesem Jahr vorliegen soll und ab Beginn des nächsten Jahres umgerüstet werden kann. Bei den 1,6 Liter- Motoren wird zusätzlich eine motortechnische Anpassung notwendig sein. Die technische Umsetzung hierfür soll laut VW vorrausichtlich ab September nächsten Jahres zur Verfügung stehen.

VW muss dem KBA nun in den kommenden Wochen die Software, die für die 2,0 Liter Dieselmotoren notwendig ist, sowie die technischen Lösungen für die 1,6 Liter- und 1,2 Liter-Motoren vorstellen.

Die betroffenen Halterinnen und Halter werden dazu durch den Hersteller zeitlich gestaffelt angeschrieben und aufgefordert, ihr Fahrzeug in der Werkstatt vorzuführen. Dort sind die Fahrzeuge in den vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen.

Die Fahrzeuge sind verkehrssicher und können bis zum Austausch der Komponenten weiter gefahren werden.

Ansprechpartner:
Kraftfahrt-Bundesamt Telefon: +49 461 316-0