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Löschung der Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für Partikelminderungssysteme - Kostenloser Austausch aller betroffenen Produkte beabsichtigtPressemitteilung Nr. 1f/2007

Ausgabejahr 2007 Datum 20.12.2007

Flensburg, 20.12.2007. Auf den Internetseiten des KBA sind seit Mitte Oktober Allgemeine Betriebserlaubnisse verschiedener Hersteller von Partikelminderungssystemen gelistet, für die die Genehmigungen gelöscht wurden.

Darunter befinden sich Genehmigungen, die aufgrund von Unstimmigkeiten in den Antragsunterlagen gelöscht wurden. Bei drei der gelöschten Genehmigungen liegen dem KBA Erkenntnisse aus Nachprüfungen vor, wonach die Systeme des Herstellers Bosal mit der ABE Nummer 17 097, GAT mit den ABE Nummern 17 118 und 17 065 sowie die baugleichen Systeme des Herstellers Tenneco mit den ABE Nummern 17 132 und 17 094 die vorgeschriebenen Werte nicht erfüllten.

Aufgrund dieser Erkenntnisse haben die genannten Hersteller auf Drängen des KBA auch sämtliche weitere ihnen erteilte Genehmigungen für Partikelminderungssysteme dem KBA zur Löschung zurückgegeben. Der Verkauf der Systeme sowie die Produktion wurden eingestellt.

Sämtliche von der Löschung betroffenen ABE Nummern finden Sie unter folgendem Link:

Rußpartikelminderungssysteme - alle gelöschten Allgemeinen Betriebserlaubnisse auf einen Blick

Um nunmehr sicherzustellen, dass die von der Löschung betroffenen Systeme ohne Kosten für die betroffenen Fahrzeughalter durch funktionsfähige Systeme ersetzt werden, haben der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZdK) und der Gesamtverband Autoteile Handel (GVA) am 28.11.2007 einer Kulanzlösung zugestimmt. Sie haben daher eine „Gemeinsame Erklärung“ unterzeichnet, die Grundlage dieser freiwilligen Bestrebungen ist. Weitere Informationen bezüglich der „Gemeinsamen Erklärung“ stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Die Kulanzlösung soll den betroffenen Fahrzeughaltern dazu verhelfen, schnell und unbürokratisch die von der Löschung betroffenen Partikelminderungssysteme auszutauschen. Der kostenlose Austausch soll im Jahr 2008 vorgenommen werden.

Von der beschriebenen und vorrangigen Kulanzlösung unberührt bleiben mögliche zivilrechtliche Ansprüche der Fahrzeughalter.