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Bundesweite Umstellung im Zulassungsverfahren

Bild: Deutschlandkarte Bundesländer
Quelle:Interest Verlag, Josef Prchal

12. Oktober 2009. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im September die Weichen für eine neue Datenverarbeitung im KFZ-Zulassungswesen gestellt. In enger Kooperation mit Zulassungsbehörden und Softwareanbietern erfolgte nach mehrjähriger Vorbereitung eine Umstellung der Datenhaltung und Datenverarbeitung im KBA und gleichzeitig bei allen Zulassungsbehörden in Deutschland in einem sogenannten „Big-Bang“.

Seither können die Zulassungsbehörden der Länder direkt in dem durch das KBA geführten Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) Veränderungen vornehmen und den aktuellen Datenbestand abfragen. Derzeit beherbergt die Flensburger Behörde die Daten von mehr als 90 Millionen Fahrzeugen (inklusive Außerbetriebsetzungen) und ihrer Halter.

Jede noch so kleine Veränderung an einem der gespeicherten Datensätze kann zukünftig von den berechtigten Zulassungsbehörden direkt und ohne Zeitverzögerung in dem Register vorgenommen werden. „Diese neue Art der Kommunikation steigert die Aktualität des Zentralen Fahrzeugregisters. Alle Informationen, die einen Halter oder ein Fahrzeug betreffen, werden sofort registerwirksam.“ erklärt KBA-Präsident Ekhard Zinke. Zwar müsse der Bürger sich weiterhin an seine Zulassungsbehörde wenden, diese könne den Datensatz im Zentralregister des KBA jedoch sofort bearbeiten. Zweifelsfragen könnten sofort geklärt werden, so dass zusätzliche Wege erspart blieben. Von den 422 Zulassungsbehörden haben über 90 Prozent die neu geschaffene Online-Einstellung bereits realisiert. Je nach Verfahren bzw. Zulassungsbehörde werden heute schon über 66 Prozent der Mitteilungen online übermittelt.

Mit den neu geschaffenen Strukturen in der Datenverarbeitung des Zentralen Fahrzeugregisters erfüllt das KBA einen zweiten Schritt zur Umsetzung der seit dem 01.03.2007 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Diese verlangt, dass die Zulassungsbehörden die Daten über die Zulassung von Fahrzeugen, deren Außerbetriebsetzung sowie alle Änderungen von Halter- und Fahrzeugdaten dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Registrierung dieser Daten im ZFZR im Wege der Datenfernübertragung durch Direkteinstellung übermitteln. Der erste Schritt war bereits zum 01.03.2008 mit der Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung eVB (siehe Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft - evB) vollzogen worden.

Ansprechpartner:
Kraftfahrt-Bundesamt Telefon: +49 461 316-0