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Jahresbericht 2013/2014

Kurs 2015/2016

In jedem Jahr nehmen wir Kurs auf das Kommende, stellen uns auf die sich verändernden Randbedingungen ein, vereinbaren Ziele, messen den Grad der Zielerreichung justieren bei Bedarf nach, bilanzieren Zurückliegendes und fokussieren das Kommende. So nehme ich diesen Jahresbericht gerne zum Anlass, die Ergebnisse der Jahre 2013/2014 rückblickend zu betrachten und den Blick auf die vor uns liegenden Aufgaben zu richten.

62,4 Millionen Kraftfahrzeuge zählte unsere Statistikmannschaft in Deutschland am 1. Januar 2015 – noch nie waren mehr Fahrzeuge im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert. Diese Zahl unterstreicht eindrucksvoll das wachsende Bedürfnis nach individueller Mobilität. Wir vom KBA leisten mit unserem Aufgabenkanon seit mehr als 60 Jahren einen erheblichen Beitrag für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, um das größtmögliche Maß an Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört natürlich das „Flensburger Punkteregister“, das nach wie vor häufig als Synonym für das KBA steht. Am 1. Mai 2014 trat die Neuregelung des Punktesystems in Kraft. Sie zielt darauf ab, die Fahreignung derjenigen zu erfassen und zu bewerten, die gegen die Verkehrsordnung verstoßen. Die neuen Regelungen machen das System leichter verständlich und tragen so zur Erhöhung der Akzeptanz bei. Die für die Neuregelung notwendigen Voraussetzungen zur programmtechnischen Umstellung der spezifischen Verwaltungssoftware wurden durch die Mitglieder der Projektgruppe in vorbildlicher Weise geschaffen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im neuen „Fahreignungsregister“ haben sich rechtzeitig und umfassend mit den rechtlichen Auswirkungen befasst. So verlief die Umstellung vollkommen reibungslos. Nach einer zeitweilig deutlich gestiegenen Fallzahl privater Auskunftsersuchen ist heute, über ein Jahr nach der Umstellung, die Rückkehr zur Normalität festzustellen.

Als Typgenehmigungsbehörde wachen wir über die Einhaltung der geltenden Vorschriften zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Umwelt. Mit rund 20.000 erteilten Typgenehmigungen im Jahr 2014 erreichte das Genehmigungsvolumen des KBA einen neuen Höchststand. Wir zählten damit erneut zu Europas führenden Genehmigungsbehörden. In unserer Eigenschaft als Marktüberwachungsbehörde gehen wir Hinweisen über Mängel an Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen nach. In keinem Jahr zuvor haben uns so viele Hinweise erreicht wie in 2014, in keinem Jahr zuvor führten wir im Zusammenwirken mit den Herstellern mehr Rückrufaktionen durch. Grundlage zur Ermittlung der Betroffenen Halterinnen und Halter war unser Zentrales Fahrzeugregister. Dabei kommt es auf die Aktualität der Daten an. Bereits im Jahr 2009 haben wir die Voraussetzungen zur online-Anbindung der örtlichen Zulassungsbehörden geschaffen. Rund 94 Prozent aller Zulassungsbehörden nutzen inzwischen bereits die Möglichkeit, alle notwendigen Änderungen der Daten online im ZFZR vorzunehmen. Auf diese Weise sind die Registerdaten jeweils hochaktuell. Die Nutzung der Typdatenbank, in der das KBA modellbezogene Fahrzeugdaten zur Verfügung stellt, erleichtert und verkürzt zusätzlich die Zulassungsvorgänge und trägt zur Qualitätsverbesserung der Daten bei. Seit dem 1. Januar 2015 haben Fahrzeughalter unter bestimmten Voraussetzungen zudem die Möglichkeit, ihr Fahrzeug über i-Kfz online abzumelden. Das KBA hatte alle für die 1. Stufe benötigten Komponenten termingerecht realisiert, so dass das neue Verfahren wie geplant in den Betrieb gegangen ist. Derzeit werden auch im KBA bereits die Vorbereitungen für die 2. Stufe zur internetbasierten Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk getroffen.

Liebe Leserin, lieber Leser, so sind wir heute bereits auf Kurs 2016. Ich bin sicher, dass wir die für das KBA vorgesehenen vielfältigen Aufgabenpakete ebenso erfolgreich bewältigen werden, wie in den zurückliegenden Jahren – mit Blick auf die Verkehrssicherheit.

Ihr
Ekhard Zinke