Flensburg, 16. April 2020. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat seit Juli 2019 verschiedene Nachrüstsysteme zur Senkung der Stickoxidemissionen genehmigt. Damit können Euro 4- oder Euro 5-Diesel- Pkw nachgerüstet und von Verkehrsbeschränkungen in bestimmten Regionen ausgenommen werden.
"Neben neuen, emissionsärmeren Fahrzeugen und emissionsmindernden Software-Lösungen, bieten Hardware-Nachrüstungen eine weitere Möglichkeit, den im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Emissionswert von 270 mg NOx pro Kilometer im realen Fahrbetrieb zu unterschreiten. Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug umrüsten lassen, leisten nicht nur einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität, sie erhalten in besonders belasteten Regionen ihre Mobilität“, so Richard Damm, Präsident des KBA..