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Führen von Leichtkrafträdern mit einem Autoführerschein: Mehr als 130.000 erworbene B196-Berechtigungen in den ersten zwei Jahren nach EinführungPressemitteilung Nr. 08/2022

Ausgabejahr 2022 Datum 01.03.2022

Flensburg, 1. März 2022. Seit dem 1. Januar 2020 besteht für Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B die Möglichkeit, über das Absolvieren einer theoretischen und praktischen Schulung die Berechtigung zum Führen eines Leichtkraftrades mit nicht mehr als 11 kW Leistung und 125 ccm Hubraum bzw. Elektroantrieb zu erwerben.

Diese Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert, weshalb sie nachfolgend kurz als "B196" bezeichnet wird.

Zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 1. Januar 2022 wurden mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben. Am häufigsten wurde die Schlüsselzahl 196 für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen registriert.

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl lagen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hessen deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 325 Eintragungen pro 100.000 Einwohner. In Baden-Württemberg und Bayern war das Interesse im Berichtszeitraum mit 414 bzw. 398 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner am höchsten.

In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde mit 166 bis 202 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner in geringerem Ausmaß von der Regelung Gebrauch gemacht.

Das Interesse an B196 war bei den Fahrerlaubnisinhabern mit etwa drei Viertel der insgesamt erworbenen Berechtigungen stärker ausgeprägt als bei den Fahrerlaubnisinhaberinnen. Unabhängig vom Geschlecht entfiel der größte Anteil an Personen mit B196 auf die im Alter zwischen 45 und 60 Jahren.

Nachdem im Jahr 2020 bereits rund 78.000 Fahrerlaubnisinhaber von dieser Möglichkeit Gebrauch machten, pendelte sich die Zahl im Laufe des Jahres 2021 auf einem niedrigeren Niveau ein. Bundesweit wurden in 2021 rund ein Drittel weniger Eintragungen vorgenommen als im Jahr 2020. Hierbei variiert die Entwicklung je nach Bundesland. Während in Berlin für das Jahr 2021 ein leichter Anstieg zu verzeichnen war, zeigte sich in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland ein überdurchschnittlich starker Rückgang.

Die am 31. Dezember 2019 in Kraft getretene Neuregelung gilt in Deutschland für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sind und eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden absolviert haben. Im Führerschein wird die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 dokumentiert. Mit der Schlüsselzahl 196 wird keine vollumfängliche Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Sie erlaubt nur das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Eine Erweiterung auf die Klasse A2 gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung ist damit nicht möglich. Im Ausland dürfen Leichtkrafträder mit dieser Berechtigung nicht geführt werden.

Kontakt:
Herr Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293


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