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Fahrerlose Fahrzeuge im Parkhaus - Kraftfahrt-Bundesamt definiert die Voraussetzungen für das „Automated Valet Parking - AVP“ in DeutschlandPressemitteilung Nr. 39/2022

Ausgabejahr 2022 Datum 17.10.2022

Flensburg, 17. Oktober 2022. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht den ersten technischen Anforderungskatalog für autonom fahrende Kraftfahrzeuge, der die Genehmigungsvoraussetzungen für die autonome Fahrfunktion „Automated Valet Parking“ (AVP) definiert. Das AVP ist die weltweit erste autonome Parkfunktion die das fahrerlose Fahren und Parken in Parkhäusern zulässt.

Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr (BMDV): Das Autonome Fahren ermöglicht innovative Mobilitätsangebote, die uns erlauben, unser gesamtes Verkehrssystem neu zu denken – sowohl im Individualverkehr als auch im Kontext öffentlicher Verkehrsangebote. Mit unserem Gesetz zum autonomen Fahren können autonome Fahrzeuge Level 4 regulär im Straßenverkehr unterwegs sein. Das ist weltweit einmalig. Mit dem Automated Valet Parking gelangt nun eine Funktion im Bereich des Autonomen Fahrens in den Markt. Die Vorreiterrolle Deutschlands untermauern wir damit auch mit der Anwendung in der Praxis.

Mit dem Anforderungskatalog für autonome Fahrfunktionen schaffen wir auf nationaler Ebene die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb von Kraftfahrzeugen ohne Fahrer. Das KBA setzt damit international Maßstäbe auf diesem Gebiet und erweist sich als Innovationstreiber der neuen Mobilität zeigte sich Richard Damm, Präsident des KBA zufrieden.

Der technische AVP-Anforderungskatalog ist der erste technische Anforderungskatalog für die nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen. Auf Grundlage dieses technischen AVP-Anforderungskatalogs und der nationalen Gesetzgebung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit der Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen (AFGBV) erteilt das KBA bei Vorliegen aller Voraussetzungen zukünftig Genehmigungen für die autonome Fahrfunktion „Automated Valet Parking (AVP)“.

Den nationalen Rechtsrahmen hatte das BMDV mit dem am 28. Juli 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zum autonomen Fahren“, für den Betrieb fahrerloser Kraftfahrzeuge geschaffen. Ziel war es, zeitnah Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen.

Kontakt:
Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293