Der Hersteller hat sicherzustellen, dass das durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigte Produkt auch in der Serienproduktion weiterhin mit dem zur Typprüfung vorgeführten Produkt übereinstimmt. Dies wird durch mithilfe der Überwachung der Produktion (Conformity of Production (CoP)) durch das KBA garantiert.