Fragen und Antworten - Konformitätsüberprüfungen
CoP-Q Überprüfungen werden nach durch das KBA festgelegten Kriterien risikobasiert geplant, stichprobenartig durchgeführt und unterliegen keinem festgelegten Intervall.
CoP-Q-Überprüfungen werden durchgeführt:
- Entsprechend risikobasierter Planung
- Anlassbezogen, wenn dem KBA Sachverhalte zur Konformität des Genehmigungsobjekts oder zur Wahrnehmung der sonstigen Pflichten als Genehmigungsinhaber bekannt werden, die eine Überprüfung erforderlich werden lassen
- Wenn kein Nachweis einer ordnungsgemäßen Zertifizierung vorliegt (eine ordnungsgemäße Zertifizierung bedeutet, dass das Zertifikat von einer durch das KBA benannten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde und die kontinuierliche Überprüfung der typgenehmigungsrelevanten Belange einschließt)
Im Rahmen einer CoP-Q-Überprüfung wird das implementierte QM-System, speziell die getroffenen Vorkehrungen und eingeführten Verfahren überprüft, ob diese wirksam und weiterhin geeignet sind, die Konformität der gefertigten Produkte mit dem genehmigten Typ sicherzustellen. Weiterhin wird die Wahrnehmung der sonstigen Pflichten des Genehmigungsinhabers gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überprüft.
Wird ein Genehmigungsinhaber regelmäßig nach einem anerkannten QM-Standard (z. B. DIN EN ISO 9001, IATF16941 oder vergleichbar) überprüft, kann das KBA auf eigene CoP-Q-Überprüfungen verzichten, wenn die Überprüfung des QM-Systems durch eine vom KBA als technischer Dienst benannte Zertifizierungsstelle erfolgt und die kontinuierliche Überprüfung der Erfüllung der genehmigungsrelevanten Anforderungen einschließt.
Soweit eine anlassbezogene Überprüfung erforderlich erscheint, ist eine zusätzliche Begehung durch das KBA jederzeit möglich.