Fragen und Antworten - Allgemein Gültiges für alle Kartenarten
Fahrtenschreiberkarten sind alle Kartenarten, mit denen ein Fahrtenschreiber bedient werden kann. Es handelt sich um Fahrerkarten, Werkstattkarten, Unternehmenskarten und Kontrollkarten.
Der Versand der Fahrtenschreiberkarten erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Sonderfälle sind die Expressbestellungen:
In diesen Fällen werden Kartenbestellungen, die vor 11:00 Uhr im KBA eingehen, noch am gleichen Tag, Bestellungen, die nach 11:00 Uhr eingehen, am nächsten Werktag bearbeitet.
Gültigkeit | Fall | Kosten | Frist |
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5 Jahre außer bei Werkstattkarte (1 Jahr) und Kontrollkarte (2 Jahre) | Bei Erstausstellung | kostenpflichtig | Beginn der Gültigkeit mit Datum der Personalisierung (Herstellung). |
Bei Erneuerung aufgrund von Beschädigung beziehungsweise Fehlfunktion als Gewährleistungsfall | kostenfrei | Beginn der Gültigkeit mit Datum der Personalisierung (Herstellung). Ende der Gültigkeit entspricht immer dem der ersetzten Karte. | |
Bei Erneuerung aufgrund von Beschädigung beziehungsweise Fehlfunktion außerhalb der Gewährleistung | kostenpflichtig | Beginn der Gültigkeit mit Datum der Personalisierung (Herstellung). Dies betrifft nur Karten, die keine unnatürlichen Beschädigungen aufweisen. Bei allen anderen entspricht die Gültigkeit der ersetzten Karte. | |
Bei Erneuerung aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit der vorherigen Karte | kostenpflichtig | Beginn der Gültigkeit der neuen Karte einen Tag nach Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Karte. | |
Bei Ersatz wegen Diebstahl oder Verlust | kostenpflichtig | Beginn der Gültigkeit mit Datum der Personalisierung (Herstellung). Ende der Gültigkeit entspricht immer dem der ersetzten Karte. Bei Ersatz wegen Diebstahl oder Verlust ist gemäß § 5 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) keine neue Gültigkeitsdauer zu setzen! | |
Die Gewährleistungsfrist für Fahrtenschreiberkarten beträgt, außer für Werkstattkarten, zwei Jahre. |
Sie erhalten eine Fahrtenschreiberkarte bei der örtlich zuständigen Ausgabestelle. Das Anschriftenverzeichnis steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung: