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Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Die Kontrollkarte ermöglicht zuständigen Behörden (zum Beispiel BAG, Polizei, Bundespolizei) den unbeschränkten Zugriff auf gespeicherte Daten zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten.