Fragen und Antworten - Die Unternehmenskarte
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Der Antragsteller hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen § 9 Abs. 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV):
- Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen.
Unternehmenskarten werden an den Unternehmer oder an die für den Fahrzeugeinsatz verantwortliche Person ausgegeben.
Je nach der Unternehmensgröße. Sollten mehr als 62 Unternehmenskarten erforderlich sein, ist eine besondere Handhabung zu beachten.
Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Diese Informationen sind zum Zwecke der Disposition des Fuhrparks und für Betriebskontrollen.