Fragen und Antworten - Die Werkstattkarte
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Ja, die Ausstellung einer Karte kann dann verweigert werden, wenn die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Hierzu zählen zum Beispiel fehlende Eignung und Zuverlässigkeit der Werkstatt und nicht qualifiziertes Personal.
Der Antragsteller hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:
(§ 7 Absatz 2 Fahrpersonalverordnung (FPersV)):
- Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers,
- Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person,
- Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift und bevorzugte Sprache der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird,
- Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
- Schulung der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird, entsprechend der Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
- bestehendes Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird.
Verzeichnis der Institutionen, die Werkstattkarten für das EG-Kontrollgerät erhalten haben (Stand: 01.01.2024)
Institutionen WerkstattkartenPDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei
Werkstattkarten stehen im Eigentum der Werkstatt und werden qualifiziertem Werkstattpersonal ausgestellt.
Die PIN kann aus Großbuchstaben (gesamtes Alphabet, außer Vokale), aus Zahlen (0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) oder aus Großbuchstaben und Zahlen bestehen. Sie ist immer sechsstellig.
Werkstattkarten werden nur persönlich an qualifiziertes Werkstattpersonal ausgegeben. Jede Person darf nur Inhaber einer Werkstattkarte sein. Bei mehreren Arbeitgebern (Werkstätten) kann je Werkstatt eine Werkstattkarte ausgegeben werden.
Die Werkstattkarte dient zur Prüfung beziehungsweise Reparatur, Kalibrierung und Programmierung des digitalen EG-Kontrollgerätes, sowie zum Herunterladen der Daten und zur Datensicherung.