Fragen und Antworten - Zentrales Fahrerlaubnisregister
Im Ausland umgetauschte deutsche Führerscheine werden in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an die deutsche Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) zurückgeschickt, die den Führerschein ausgestellt hat. Das KBA behält daher keine Führerscheine.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz wieder in Deutschland haben, wenden Sie sich für den Umtausch der ausländischen Fahrerlaubnis an die für ihren aktuellen Wohnort zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde. Es ist nicht zulässig, mehrere gültige Führerscheine gleichzeitig zu besitzen.
Zum Beispiel:
- Fahrerlaubnisklassen,
- Umtausch eines alten Führerscheins,
- Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl,
- Gültigkeitsfristen,
- Verlängerung,
- Neuerteilung eines Führerscheins nach Entzug,
- Umtausch eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein
An welche Stelle kann ich mich wenden?
Für alle Fragen des Führerscheinrechts ist die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) zuständig.
Das Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden (AV 2)PDF, 628KB, Datei ist nicht barrierefrei
Bei der Prüfbescheinigung handelt es sich nicht um eine Fahrerlaubnis, es erfolgt daher auch keine Speicherung im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER).
Zur Beantragung einer Neuausstellung besorgen Sie sich bitte zunächst eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER). Mit dieser Auskunft wenden Sie sich dann an die Stelle, welche Ihnen die Prüfbescheinigung ausgestellt hat.
Im KBA sind Führerscheindaten zu allen seit 01.01.1999 ausgestellten EU-Führerscheinen (Plastikkarten im Scheckkartenformat) gespeichert. Es sind dieselben Daten, die auf dem Führerschein vermerkt sind. Die Daten sind im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) gespeichert. Den Anfragevordruck und alle relevanten Informationen finden Sie hier: Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister.
Auskünfte über ältere Führerscheine (grau, rosa, DDR) können nicht erteilt werden, da diese Daten nur bei der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) der Stadt oder des Kreises, die den Führerschein ausgestellt hat, vorliegen.
Die Fahrerlaubnisbehörden haben die Möglichkeit, direkt (online) auf die im KBA gespeicherten Daten zu den neuen Führerscheinen zuzugreifen und eine diesbezügliche Auskunft zu geben.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist als Bundesbehörde für die zentrale Registrierung der Führerscheindaten und die Erteilung von Auskünften an berechtigte Stellen beziehungsweise Privatpersonen zu deren persönlichen Daten zuständig.
Das KBA ist nicht vorgesetzte Stelle der Fahrerlaubnisbehörden und kann diesen Stellen damit keine Weisungen erteilen. Es kann keine abweichenden Entscheidungen treffen oder Ausnahmegenehmigungen erteilen. Wenden Sie sich deshalb an die vorgesetzte Stelle der Fahrerlaubnisbehörde in Ihrem Bundesland. Die zuständige Stelle kann Ihnen Ihre Fahrerlaubnisbehörde benennen.
Alle in Deutschland ausgestellten Führerscheine werden von einer zentralen Stelle (Bundesdruckerei Berlin) hergestellt. Die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bestellt dort den Führerschein direkt (online).
Entzogene Führerscheine sind bei den örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörden hinterlegt, also nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Stellen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt). Sie informiert Sie über die weitere Vorgehensweise.