Glossar
Deutschsprachiges Glossar
Die im Rahmen der Durchführung von Hauptuntersuchungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern erhobenen Ergebnisse aus Prüfvorgängen und Mängelfeststellungen (§ 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Anlagen VIII und VIIIa) werden von den technischen Prüfstellen sowie den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen zum Zwecke der Aufbereitung, Prüfung und Weitergabe von Ergebnissen nach Nummer 3.2 der Anlage VIIIa und Nummer 8.3 der Anlage VIIIe der StVZO an die, in der Bundesrepublik Deutschland, ansässige zentrale Stelle, derzeit die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, übermittelt.
Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind Fahrerlaubnisse und Führerscheine im Chipkartenformat von Personen registriert, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999 in Deutschland erworben oder auf das neue Recht durch Umtausch umgestellt haben.
Im Zentralen Fahrzeugregister sind Fahrzeuge und Halterdaten zu Fahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen registriert.
Bewertung der Konformität des Qualitätsmanagementsystems für die Herstellung von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, Systemen und selbstständigen technischen Einheiten mit einer Norm (z. B. DIN EN ISO 9001).
Zentrales Verkehrsinformationssystem mit Fahrzeug- und Halterdaten sowie Negativdaten zu Fahrerlaubnissen. Ermöglicht den Online-Datenabruf aus den Zentralen Registern des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Im Güterkraftverkehr Lastkraftwagen (Lkw) oder Sattelzugmaschine.
Nutzfahrzeug, das ausschließlich oder überwiegend zum Mitführen von Anhängefahrzeugen bestimmt ist (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge DIN 70 010) (siehe auch N-Fahrzeug). Dazu gehören u. a. land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen.
Die Zulassungsbehörde ist für die Zulassung, Ummeldung und Abmeldung eines Fahrzeugs zuständig.
Aufgrund einer EG-Richtlinie wurden die Fahrzeugdokumente, die seit Jahrzehnten unverändert bestanden, zum 01.10.2005 geändert. Ziel war es, die neuen Dokumente und ihre Einträge vor Fälschungen zu sichern und EU-weit zu harmonisieren.
Die 3. Version der aktuellen Fahrzeugdokumente wird seit dem 01.01.2018 ausgegeben.
Die neuen Dokumente bestehen aus der:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
Die aktuellen Dokumente und ihre Einträge sind gegen Fälschungen abgesichert. Damit lässt sich ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität leisten. Die Vordrucke bestehen aus einem einheitlichen Trägermaterial, das mit diversen eingearbeiteten sowie drucktechnisch aufgebrachten Sicherheitsmerkmalen angereichert ist, zum Beispiel mit
- einem Wasserzeichen (stilisierter Adler)
- diversen sichtbaren und nicht sichtbaren fluoreszierenden Fasern beziehungsweise Planchetten
- Mikroschriften
- nur unter UV-Licht sichtbarem Bundesadler
- Druckstücknummer
- Sicherheitscode
Zusätzlich enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I ein optisch-variables Element in Form eines Kinegrams. Es stellt ein weiteres Echtheitsmerkmal dar und kann von den Polizeibehörden maschinell kontrolliert werden. Weitere Absicherungen gegen Missbrauch bilden eindeutige Nummerierungen der Blankovordrucke und die von der Zulassungsbehörde aufgebrachte Nummer, die sich mit der in den Fahrzeugregistern gespeicherten decken. Bei Fahrzeugkontrollen durch die Polizei kann die Echtheit der Zulassungsbescheinigungen über den Vergleich der Dokumentennummer mit der im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten überprüft werden.
Die Zulassungsbescheinigungen sind mit einer 8-stelligen Druckstücknummer versehen (in Klarschrift und als Barcode). Darunter verbirgt sich der Sicherheitscode. Die Freilegung des Sicherheitscodes darf nur für die internetbasiert verfügbaren Anwendungen im Online-Verfahren erfolgen.
Vor dem 01.01.2018 ausgestellte Dokumente (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und vorherige Versionen der aktuellen Zulassungsbescheinigungen) behalten so lange ihre Gültigkeit, bis zu dem Fahrzeug eine Änderung (Halterwechsel, Eintragung technischer Änderungen, etc.) vorgenommen wird.
Bundesland, in dem das Zugfahrzeug (Lastkraftwagen oder Sattelzugmaschine) zugelassen ist.
Die zwischen dem Fahrtantritts- und Fahrtzielort erbrachten Kilometer eines Fahrzeuges.