Glossar
Deutschsprachiges Glossar
EG-Fahrzeugklasse: Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Rahmenrichtlinie 2002/24/EG (siehe auch Kraftrad).
Im Einzelnen sind das:
Zulassungsfreie Krafträder mit Versicherungskennzeichen
L1e, L2e (Kleinkraftrad)
- Klasse L1e (2-rädrig, bis 50 cm³ und bis 45 km/h)
- Klasse L1e (Mofa, bis 25 km/h)
- Klasse L1e (Leichtmofa, bis 30 cm³, bis 0,5 kW und bis 20 km/h)
- Klasse L2e (3-rädrig, bis 50 cm³ und bis 45 km/h)
L6e (Leichtkraftfahrzeug)
- 4-rädrig (unter 350 kg Leermasse, bis 45 km/h und bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren beziehungsweise bis 4 kW bei anderen Motortypen)
Zulassungspflichtige Krafträder mit amtlichen Kennzeichen
L3e, mit Beiwagen L4e (Kraftrad)
- ohne Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h)
- mit Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h, bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg)
L5e, L7e (Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug)
- Klasse L5e (3-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h)
- Klasse L7e (4-rädrig zur Personenbeförderung, bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW)
- Klasse L7e (4-rädrig zur Güterbeförderung, bis 550 kg Leermasse und bis 15 kW)
Zulassungsfreies Kraftrad mit amtlichen Kennzeichen
L3e, mit Beiwagen L4e (Leichtkraftrad 2-rädrig, bis 125 cm³ und bis 11 kW) mit der Aufbauart "B"
Gewichtsbezogene Ladekapazität eines Lastkraftfahrzeugs, gemessen als Nutzlast.
Siehe Lastfahrt
Umgangssprachlich auch "Lof" genannt (siehe auch Ackerschlepper beziehungsweise T-Fahrzeuge)
Fahrt eines zuvor leeren Lastkraftfahrzeuges mit Ladung (auch leere Verpackungs- und Transportmittel wie Container, Wechselbehälter und Paletten gelten als Ladung) bis zur völligen Entladung.
Auf Fahrten mit Ladung zurückgelegte Entfernung in Kilometern.
Sind Lastkraftwagen (Lkw) mit mehr als 3,5 Tonnen Nutzlast oder, bei unbekannter Nutzlast, mehr als 6 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie Sattelzugmaschinen, einschließlich der von diesen Lastkraftfahrzeugen gezogenen Anhänger und Sattelauflieger.
Nationale Fahrzeugart: Nutzfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt ist (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge DIN 70 010) (siehe auch N-Fahrzeug).
Fahrt eines unbeladenen Lastkraftfahrzeugs (Verpackungs- und Transportmittel wie Container, Wechselbehälter und Paletten gelten als Ladung).
Auf Fahrten ohne Ladung zurückgelegte Entfernung in Kilometern.