Glossar
Deutschsprachiges Glossar
EG-Fahrzeugklasse: Nutzfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt sind (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in Verbindung mit 97/27/EG). Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse (bis 3,5 Tonnen = N1, mehr als 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen = N2 und mehr als 12 Tonnen = N3) und dem jeweiligen Aufbautyp sowie weiteren Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung:
- Lastkraftwagen (Aufbauart „BA“)
- Van (N-Fahrzeug mit integriertem Führerhaus/Aufbauart „BB“)
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
- Beschussgeschützte Fahrzeuge
- Mobilkrane *)
- Sonstige
*) Mobilkrane sind Fahrzeuge der Klasse N3, die nicht für die Güterbeförderung geeignet und mit einem Kran mit einem zulässigen Lastmoment von 400 kNm oder darüber ausgerüstet sind.
Für N-Fahrzeuge können erstmals ab seit 29.04.2009 EG-Typgenehmigungen erteilt werden (siehe auch Lastkraftwagen (Lkw) beziehungsweise Sattelzugmaschine beziehungsweise Zugmaschine (Zgm)). Nationale selbstfahrende Arbeitsmaschinen können, sofern eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde, ebenfalls N-Fahrzeuge beziehungsweise bei Lof-Fahrzeugen auch T-Fahrzeuge sein.
Nomenclature statistique des activités économiques (Systematik der Wirtschaftszweige der europäischen Gemeinschaft) (siehe auch Wirtschaftszweige)
Fahrzeugeigentümer, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht an der Rückrufaktion teilgenommen haben, werden erneut aufgefordert an dieser teilzunehmen.
Typgenehmigungen werden als Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erteilt und sind nur in Deutschland gültig.
Der "Neue Europäische Fahrzyklus" (NEFZ) ist ein Testverfahren zur Ermittlung der Schadstoffemission leichter Kraftfahrzeuge, welches im Juli 1992 in den Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) eingeführt wurde. Es wurde im Jahr 2018 durch das Verfahren "Worldwide harmonized Light-duty vehicles Test Procedure" (WLTP) abgelöst, welches seit September 2018 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge anzuwenden ist.
Fahrerlaubniserteilung nach vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis oder vorangegangenem Verzicht auf die Fahrerlaubnis.
Erstmalige Zulassung und Registrierung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit einem Kennzeichen in Deutschland. Es handelt sich hier also nicht um Fahrzeuge, die bereits im Ausland eine Straßenzulassung hatten, oder solche, die in Deutschland schon registriert waren und außer Betrieb gesetzt wurden.
Meldung benannter Technischer Dienste an die Europäische Kommission bzw. das Sekretariat der UNECE.
Wert des Ausstoßes aller Stickoxide (NOx [mg/km]), der im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens in einem auf dem Rollenprüfstand absolvierten Fahrzyklus ermittelt wurde.
Nomenclature uniforme des marchandises pour les statistiques de transport (Einteilung der Güter nach dem einheitlichen Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik).
Nomenclature commune des unités territoriales statistiques (Gemeinsame Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik)
Kraftfahrzeug, das auf Grund seiner Bauart zum Transport von Personen, Gütern und/oder zum Ziehen von Anhängefahrzeugen bestimmt ist. Eingeschlossen sind u. a. Kraftomnibusse, Lastkraftwagen und Zugmaschinen. Ausgeschlossen sind Personenkraftwagen und Krafträder.