Glossar
Deutschsprachiges Glossar
Bei der Zulassung von zwei Fahrzeugen kann der Halter für diese Fahrzeuge ab dem 01.07.2012 ein Wechselkennzeichen beantragen (§ 8 Abs. 1a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)). Wechselkennzeichen werden nur für Fahrzeuge innerhalb einer der Fahrzeugklassen M1, L oder O1 ausgegeben. Eine Kombination aus zum Beispiel einem M1- und einem L-Fahrzeug ist nicht möglich. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem den Fahrzeugen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil. Bei Abmeldung oder Verkauf eines der beiden Fahrzeuge bleibt das Wechselkennzeichen als solches für das verbleibende Fahrzeug eingetragen.
Verkehr zwischen zwei Orten (Fahrtantritts- und Fahrtzielort) in zwei verschiedenen Staaten mit Fahrzeugen aus diesen Staaten. Dabei können ein oder mehrere Staaten durchfahren werden.
Zählwerk in einem Fahrzeug, welches die zurückgelegte Wegstrecke in der Einheit Kilometer anzeigt.
Die Werkstattkarte ist eine Chipkarte, die Fachkräften anerkannter Werkstätten, Herstellern von EU-Fahrtenschreibern sowie Fahrzeugherstellern ausgehändigt wird, damit diese die EU-Fahrtenschreiber aktivieren, prüfen und kalibrieren können.
Beförderung von Gütern für eigene Zwecke.
Zulassung eines Fahrzeugs, das außer Betrieb gesetzt war.
Durch die NACE wurden die Vorgaben für eine Wirtschaftszweigverschlüsselung EU-weit harmonisiert. Unter Berücksichtigung dieser wurde vom Recht, eine nationale Gliederung einzuführen, Gebrauch gemacht. Die Verschlüsselung des Wirtschaftszweiges wird bei der Fahrzeugzulassung vorgenommen und in amtlichen Statistiken in Form von „Haltergruppen“ aufbereitet (siehe auch Haltergruppe).
Begleitung einer Prüfung/eines Audits eines Technischen Dienstes durch die Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mit dem Ziel, die Erfüllung der Anforderungen in der Praxis zu bewerten.
Bei der UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) wurde mit der „Worldwide harmonized Light-duty vehicles Test Procedure“ (WLTP) eine neue weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemission leichter Kraftfahrzeuge mit dem Ziel entwickelt, realitätsnähere CO2-Emissionswerte zu ermitteln. Neue Fahrzeugtypen müssen seit dem 01.09.2017 ihr Emissionsverhalten über die WLTP nachweisen, bestehende Fahrzeugtypen ab dem 01.09.2018. Die WLTP löst damit den vorherigen Prüfzyklus „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ) ab.