Glossar
Deutschsprachiges Glossar
Cross Border Enforcement (CBE). Seit dem 7. November 2013 greift europaweit ein elektronisches System zum Halterdatenaustausch bei acht besonders gravierenden Verkehrsverstößen. Basis ist die EU-Richtlinie 2015/413/EU, die von Deutschland im Straßenverkehrsgesetz (StVG) umgesetzt wurde.
Bescheinigung des Genehmigungsinhabers über die Übereinstimmung eines Fahrzeugs mit dem genehmigten Typ.
Eine Gruppierung einer größeren Zahl gleichförmiger Objekte. Im Fahrzeugbereich eine Gruppierung von mehrere Fahrzeugen, die über ähnliche Identifikationsmerkmale verfügen.
Einstufung eines Pkw in Bezug auf seine CO2-Effizienz.
Gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) sind alle neuen Pkw anhand ihres Gewichts und ihrer tatsächlichen CO2-Emission über einen Vergleich mit einem Referenzwert den CO2-Effizienzklassen G (wenig effizient im Sinne der Pkw-EnVKV) bis A+ (sehr effizient im Sinne der Pkw-EnVKV) zuzuordnen.
Masse des bei der Verbrennung (z. B. Verbrennungsmotor) kohlenstoffhaltiger Substanzen entstehenden Kohlenstoffdioxids in Gramm je Kilometer (g/km). Gramm je Kilowattstunden für Motoren (g/kWh). Die CO2-Messung erfolgt im Typgenehmigungsverfahren
Der CO2-Wert wird im Typgenehmigungsverfahren in einem auf einem Rollenprüfstand absolvierten Fahrzyklus ermittelt. Seit Oktober 2005 wird bei Pkw-Neuzulassungen der CO2-Wert in die Zulassungsdokumente und somit in das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen. Für Personenkraftwagen, deren Erstzulassung vor diesem Zeitpunkt erfolgte, liegt im ZFZR kein CO2-Wert vor.
Auswertung der CO2-Emissionen neu zugelassener Personenkraftwagen (Pkw) und leichter Nutzfahrzeuge sowie Berichterstattung an die Europäische Kommission. Das „CO2-Monitoring“ basierte zunächst auf Grundlage der Entscheidung 1753/2000/EG, seit dem 1. Januar 2010 bzw. dem 11. Mai 2011 auf den VO'en (EG) Verordnung (EG) Nr. 443/2009 und 510/2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen.
Überprüfung der Übereinstimmung der gefertigten Produkte mit dem genehmigten Produkt. Im Vordergrund steht die Konformitätsüberprüfung des Produktes.
Das Sachgebiet CoP-P ist im Dienstsitz Flensburg des KBA tätig.
Überprüfung des Genehmigungsinhabers bezüglich seiner getroffenen Vorkehrungen und festgelegten Prüfverfahren zur Sicherung der Produktkonformität sowie die Erfüllung der Pflichten als Genehmigungsinhaber. Im Vordergrund stehen das QM-System und die konformitätssichernden Maßnahmen des Genehmigungsinhabers.
Das Sachgebiet CoP-Q ist im Dienstsitz Dresden des KBA tätig.
Übereinstimmung der Produktion mit dem genehmigten Typ. Die Untersuchung beinhaltet die Bewertung getroffener Vorkehrungen und Prüfverfahren zur Sicherstellung der Produktkonformität sowie die Überprüfung der jeweiligen Produkte (Genehmigungsobjekte).
KBA-Fragenkatalog zur Erfassung und Bewertung der QM-Prozesse eines Genehmigungsinhabers bzw. zukünftigen Genehmigungsinhabers.