Glossar
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EG-Fahrzeugklasse: Nicht selbstfahrende Straßenfahrzeuge, die nach ihrer Bauart dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in Verbindung mit 97/27/EG). Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse (bis 0,75 Tonnen = O1, mehr als 0,75 Tonnen bis 3,5 Tonnen = O2, mehr als 3,5 Tonnen bis 10 Tonnen = O3 und mehr als 10 Tonnen = O4), dem Anhängertyp „Sattel-, Deichsel- oder Zentralachsanhänger“ sowie weiteren Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung („Beschussgeschützt“, „Wohnanhänger“ und „Sonstige“).
Für O-Fahrzeuge können erstmals seit 29.04.2009 EG-Typgenehmigungen erteilt werden. (siehe auch Anhänger (Anh), Kraftfahrzeuganhänger beziehungsweise Sattelanhänger (Sanh)).
(Anhänger für den Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft siehe Anhänger Kraftfahrzeuganhänger)
Fahrzeug, das durch ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als Oldtimer anerkannt wurde.
Voraussetzungen hierfür sind, dass das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient (§ 2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)). Oldtimer können zudem seit dem 01.01.1997 ein gesondertes Kennzeichen (Historienkennzeichen) erhalten.
Siehe Historienkennzeichen (u. a. Oldtimer).
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