Glossar
Deutschsprachiges Glossar
EG-Fahrzeugklasse: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern gemäß Richtlinie 2003/37/EG (siehe auch Ackerschlepper oder land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine)
Durch TACHOnet ist das KBA an das EU-weite Informationsnetz zum Austausch von Daten über EU-Fahrtenschreiberkarten angebunden. Über TACHOnet ist es u. a. möglich, im Rahmen der von den Ausgabestellen vorzunehmenden Prüfung von Anträgen auf Ausstellung einer Fahrerkarte festzustellen, ob für den Fahrer bereits in einem anderen Staat eine Karte ausgestellt worden ist. Damit soll die Umgehung der Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten ausgeschlossen werden. TACHOnet wird aber auch im Rahmen von Verkehrskontrollen zur Überprüfung der Gültigkeit von ausländischen Fahrerkarten genutzt.
Siehe Kurzzulassung
Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zum exklusiven Informationsaustausch mit Genehmigungsinhabern und benannten Technischen Diensten.
Wert gemäß Angabe im Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Sie definiert sich aus dem Leergewicht des Fahrzeugs plus der maximalen Zuladung (Nutzlast).
In den Technischen Prüfstellen (TP) werden Hauptuntersuchungen von kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)) durch amtlich anerkannte Sachverständige bzw. Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr durchgeführt.
Ein Technischer Dienst ist eine Organisation oder Stelle, die von der Genehmigungsbehörde für die Durchführung und/oder Beaufsichtigung von
Prüfungen, die im KBA-Typgenehmigungs- und Marktüberwachungsverfahren anerkannt werden können, benannt wurde.
Das Thermofenster ist kein fest definierter Begriff, wird aber häufig verwendet, um das Abgasverhalten von Fahrzeugen im Betrieb abhängig von der Außentemperatur zu beschreiben. Ein Thermofenster kann eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen (siehe „unzulässige Abschalteinrichtung “).
Gespeicherte Eintragungen werden je nach Entscheidungsgrund nach 2,5 Jahren, 5 Jahren oder 10 Jahren aus dem Fahreignungsregister (FAER) getilgt. Die endgültige Löschung erfolgt nach Ablauf einer zusätzlichen Überliegefrist von einem Jahr.
Feststehende Fristen: 2,5 Jahre, 5 Jahre und 10 Jahre (zuzüglich einer Überliegefrist von 1 Jahr). Nach Ablauf der Fristen werden Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Fahreignungsregister (FAER) gelöscht.
Neue Eintragungen ins Verkehrszentralregister innerhalb der Tilgungsfristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener Eintragungen.
Die Maßeinheit für die Verkehrsleistung im Güterverkehr ist Tonnenkilometer (tkm). Die Berechnung erfolgt durch zurückgelegte Kilometer multipliziert mit der beförderten Gütermenge in Tonnen.
Fahrt, bei der ein Fahrzeug in einen Staat einfährt und ihn ohne Be- und Entladung an anderer Stelle wieder verlässt. Entspricht für Deutschland der Durchfahrt.
Land, das auf einer Fahrt ohne Be- oder Entladung durchquert wird.
Siehe Transitfahrt
Gesamtgewicht der tatsächlichen auf einem Lastkraftfahrzeug beförderten Ladung. Es setzt sich zusammen aus dem Gesamtgewicht der Güter einschließlich ihrer Verpackungen sowie dem Eigengewicht eventuell eingesetzter Ladungsträger wie Container, Wechselbehälter oder Paletten (siehe auch Tonnage).
Motorisiertes, offenes Straßenfahrzeug mit drei Rädern. Gehört zur Klasse der Kleinkrafträder oder den zwei- und dreirädrigen sowie leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen (siehe auch L-Fahrzeug).
Bezeichnung eines Fahrzeugmodells. Ein Typ umfasst Fahrzeuge, die sich zumindest hinsichtlich des Herstellers, der Typbezeichnung des Herstellers und der wesentlichen Bau- und Konstruktionsmerkmale nicht unterscheiden. Die Typangabe befindet sich auf dem Fabrikschild des Fahrzeugs und in der dazugehörigen Zulassungsbescheinigung.
Bestätigung der Typgenehmigungsbehörde, dass ein serienmäßig in größerer Stückzahl hergestellter Typ gleichartiger Fahrzeuge oder Fahrzeugteile den Vorschriften entspricht. Folgende Typgenehmigungen können erteilt werden: Allgemeine Betriebserlaubnisse für Fahrzeuge nach § 20 StVZO, Allgemeine Betriebserlaubnisse für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO, Allgemeine Bauartgenehmigungen nach § 22a StVZO, EG/EU-Typgenehmigungen für Fahrzeuge, Systeme und Fahrzeugteile nach den Rahmenrichtlinien – bzw. verordnungen (2007/46/EG, 2003/37/EG, 2002/24/EG, (EU) Nr. 167/201 und 168/2013) und den dazugehörigen Einzelrichtlinien / -verordnungen sowie UNECE-Genehmigungen für Systeme und Fahrzeugteile.
Verfahren zur Bestätigung durch die zuständige Behörde, dass der Typ eines Fahrzeugs, Fahrzeugteils oder Systems die jeweils zutreffenden geltenden technischen Forderungen erfüllt (weitere Informationen).