Glossar
EG-Fahrzeugklasse: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG). Hierzu zählen auch Geländewagen (M1G)
Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:
Personenkraftwagen
- Limousine
- Schräghecklimousine
- Kombilimousine
- Coupé
- Cabrio-Limousine
- Mehrzweckfahrzeug
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
- Wohnmobile
- Krankenwagen
- Leichenwagen
- Beschussgeschützte Fahrzeuge
- Sonstige
(gemäß Rahmenrichtlinie 1999/37/EG, seit 01.10.2005) - Rollstuhlgerecht (seit 29.04.2009)
Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 werden in der KBA-Statistik, wie auch dem allgemeinen Sprachgebrauch, den Personenkraftwagen ("Pkw offen" und "Pkw geschlossen") zugeordnet. Ebenso Schwimmwagen beziehungsweise Amphibienfahrzeuge, zulassungspflichtige Krankenfahrstühle und Motorschlitten (siehe auch Personenkraftwagen).
EG-Fahrzeugklasse: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschl. Fahrzeugführer) und ihres Reisegepäcks bestimmt sind (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in Verbindung mit Richtlinie 97/27/EG und 2001/85/EG). Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse (bis 5 Tonnen = M2 und mehr als 5 Tonnen = M3), dem Aufbautyp (Ein- beziehungsweise Doppeldecker und Gelenk- beziehungsweise Niederflurbus), der Anzahl der Sitz- und/oder Stehplätze sowie besonderer Zweckbestimmung (vergleiche Erläuterungen zu M1-Fahrzeugen jedoch ohne „Rollstuhlgerecht“).
Für M2- beziehungsweise M3-Fahrzeuge können erstmals seit 29.04.2009 EG-Typgenehmigungen erteilt werden (siehe auch Kraftomnibus).
Handelsüblicher Name, unter dem die Hersteller ihre Modellreihen auf dem Fahrzeugmarkt anbieten. Er entspricht in der Regel dem Schriftzug beziehungsweise dem Emblem am Fahrzeug. Die Markenzuordnung erfolgt aufgrund der im Zulassungsdokument aufgeführten Herstellernummer unter Einbeziehung aktueller Referenzdaten. Eine Abweichung zur typgenehmigungsbezogenen Herstellerbezeichnung ist möglich.
Internationale Typgenehmigung nach EG-Richtlinien für unvollständige Fahrzeuge, die in einer weiteren Stufe vervollständigt werden sollen.
Staat, der Daten zum Güterkraftverkehr erhebt und an Eurostat übermittelt. In statistischen Auswertungen bezeichnet der Meldestaat den Heimatstaat des Zugfahrzeugs, also den Staat in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
Datum des Dateneingangs im Kraftfahrt-Bundesamt zur internen Weiterverarbeitung.
Z. B. Tag der Übermittlung der D-Tabellen durch Eurostat zur Erstellung der Statistik über den Verkehr europäischer Lastkraftfahrzeuge.
Mild-Hybride nutzen ihre Elektromotoren lediglich, um den Motor beim Beschleunigen und im Fahrbetrieb zu unterstützen. Ihr Elektromotor kann das Kraftfahrzeug aber in der Regel nicht alleine antreiben. Als elektromotorische Leistungen werden etwa 6 - 14 kW/t angegeben.
Da die Mild-Hybride als solche nicht im Zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind, werden im Rahmen der Amtlichen Fahrzeug-Statistik mittels der Angabe der maximalen Nennleistung des Elektromotors in den CoC-Daten zum Neuwagen die Hybrid-Fahrzeuge in Mild- und Voll-Hybride unterteilt. Diese CoC-Daten lagen seit ihrer Einführung nicht für alle Hersteller vollumfänglich und auswertbar vor. Eine Unterscheidung in Mild- bzw. Voll-Hybride ist daher ausschließlich für die Neuzulassungen ab dem Berichtsjahr 2022 möglich.
Gesamtheit aller gemeldeten Mitteilungen eines Berichtsjahres.
Statistischer Wert, der die durchschnittliche Anzahl der angemeldeten Fahrzeuge über den Zeitraum eines Kalenderjahres angibt, ermittelt aus der Anzahl der angemeldeten Fahrzeuge zu verschiedenen Zeitpunkten.
Während der Prüfung in einer bestimmten Frequenz aufgenommene Daten, die das dynamische Verhalten hinreichend beschreiben.
Verkaufsbezeichnung, mit der ein Fahrzeugtyp oder eine Typgruppe einer Marke im Handel benannt wird. Sie entspricht in der Regel dem Schriftzug am Fahrzeug. Die Modellreihenzuordnung wird aufgrund der in der Typgenehmigung eingetragenen Modellverschlüsselung innerhalb der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) vorgenommen.
Bedeutet „Überwachung, Kontrolle“ (siehe auch CO2-Monitoring)
Wert gemäß Angabe im Feld P.2/P.4 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Maximale Leistung eines Motors in der Einheit Kilowatt (kW).