Glossar
Im Rahmen der Verifizierung von Software-Updates hat das KBA Prüfungen an einem repräsentativen Fahrzeug durchgeführt, um zu prüfen, ob die Vorschriftmäßigkeit der Fahrzeuge durch das Software-Update durch den Hersteller, hergestellt wird. Das vom KBA überprüfte Fahrzeug ist ein anderes aus dem Cluster, als das, dass des Herstellers als Repräsentant geprüft hat. Dieses Fahrzeug wird Verifikant genannt.
Bewertung der Konformität des Qualitätsmanagementsystems für die Herstellung von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, Systemen und selbstständigen technischen Einheiten in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001 unter besonderer Berücksichtigung der genehmigungsrelevanten Anforderungen.
Statistiken zum Güterkraftverkehr mit deutschen Fahrzeugen (nationale Erhebung).
Statistiken zum internationalen Güterkraftverkehr mit Daten zu ausländischen Fahrzeugen (aus dem EU-Datenpool) und deutschen Fahrzeugen (aus der nationalen Erhebung zum Güterkraftverkehr mit deutschen Fahrzeugen).
Mit der Verkehrsart wird der Zweck der Güterbeförderung beschrieben. Unterschieden werden Gewerblicher Verkehr und Werkverkehr.
Beschreibung der räumlichen Beziehung, wobei nur die Lage von Be- und Entladeort beziehungsweise Fahrtantritts- und Fahrtzielort entscheidend ist. Grundsätzlich wird unterschieden nach
Im Unterschied zu den Hauptverkehrsbeziehungen ist der Heimatstaat hierbei nicht berücksichtigt.
Im Straßenverkehr auffällig gewordener Verkehrsteilnehmer.
Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, legt ihm die Fahrerlaubnisbehörde nahe, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen.
Verkehr als Quell-Ziel-Beziehung unter Angabe des Fahrtantritt- und Fahrtzielgebiets.
Am 1. Mai 2014 tritt die Neuregelung des Punktesystems in Kraft. Das neue "Fahreignungsregister" löst das alte "Verkehrszentralregister" ab.
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis wird versagt beziehungsweise abgelehnt, wenn der Antragsteller körperliche, geistige Mängel oder charakterliche Mängel wie Neigung zur Trunk- und Rauschgiftsucht aufweist oder die Prüfungen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis nicht besteht.
Verkehr, bei dem Güter in Deutschland auf das Lastkraftfahrzeug geladen werden und im Ausland entladen werden. Bei Leerfahrten ist dies die Fahrt des unbeladenen Lastkraftfahrzeuges von Deutschland ins Ausland.
Kennzeichen für Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas, Mokicks und maschinell angetriebene Krankenfahrstühle. Das Kennzeichen kann bei Versicherungen (und Banken) erworben werden und ist für höchstens ein Jahr gültig.
Abschnittsfahrt, bei der an mehreren Stellen Ladung ausgeliefert wird (zum Beispiel Tankstellenbelieferung).
Auf eine erteilte Fahrerlaubnis kann aus verschiedenen Gründen freiwillig verzichtet werden (z. B. während eines Entziehungsverfahrens, aus Altersgründen).
Der Grund für die Entziehung wird im Fahreignungsregister nicht gespeichert.
Voll-Hybrid-Fahrzeuge sind mit ihrer elektromotorischen Leistung von 20 kW/t und mehr in der Lage auch rein elektromotorisch zu fahren (einschließlich Anfahren und Beschleunigen). Im Gegensatz zum Plug-in-Hybrid kann die Antriebsbatterie aber nicht extern aufgeladen werden.
Da die Voll-Hybride als solche nicht im Zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind, werden im Rahmen der Amtlichen Fahrzeug-Statistik mittels der Angabe zur maximalen Nennleistung des Elektromotors in den CoC-Daten zum Neuwagen die Hybrid-Fahrzeuge in Mild- und Voll-Hybride unterteilt. Diese CoC-Daten lagen seit ihrer Einführung nicht für alle Hersteller vollumfänglich und auswertbar vor. Eine Unterscheidung in Mild- bzw. Voll-Hybride ist daher ausschließlich für die Neuzulassungen ab dem Berichtsjahr 2022 möglich.
Maßnahme zur Beseitigung der Ursachen eines möglichen Fehlers, Mangels oder einer anderen unerwünschten möglichen Situation.
Bereits existierende Mitteilung über eine Person im Fahreignungsregister (FAER).