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Barrierefreiheit

Mehr als 7,8 Millionen Menschen leben in Deutschland mit einer Behinderung (Quelle: DESTATIS). Diese Menschen nutzen das Internet intensiver, als der Bevölkerungsdurchschnitt. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen der Aktion "Internet ohne Barrieren". Jedoch ist ein großer Prozentsatz der behinderten Menschen auf spezielle technische Hilfsmittel angewiesen um Internetseiten bedienen und deren Inhalte verstehen zu können. Gerne haben wir die Herausforderung angenommen die Internetseiten des KBA zunehmend barrierefrei zu gestalten um allen einen einfachen Zugang zu unseren Informationen zu verschaffen. Zwei Nominierungen für eine BIENE, die von der
"Stiftung digitale Chancen" für barrierefreie Internetangebote vergeben wird, sind das Ergebnis unserer erfolgreichen Bemühungen. Wir werden das Ziel eines barrierefreien Internetauftritts auch mit Blick auf das
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und der „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) weiter verfolgen. Dennoch sind nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen barrierefrei. Bei vielen Dokumenten handelt es sich um Dokumente älteren Datums, bei denen das Ausgangsdokument nicht mehr vorliegt. Diese Dokumente werden nicht nachträglich überarbeitet.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten bzw. die Inhalte im HTML-Format einzustellen.

Sollten Sie Inhalte aus älteren Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte mit Hilfe des Kontaktformulars an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

Sind Sie auf Barrieren gestoßen?

Wir freuen uns über Anregungen, besonders von Betroffenen und bedanken uns ganz herzlich.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Für eine Kontaktaufnahme per E-Mail verwenden Sie bitte das Kontaktformular