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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Das KBA möchte, dass Sie wissen, wann es welche Daten erhebt und wie es sie verwendet. Es hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz von ihm sowie den externen Dienstleistern, die es im Rahmen seiner Aufgabenerledigung beauftragt, beachtet werden.

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz. Ziel des Datenschutzes ist die Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den bereichsspezifischen Datenschutzregelungen und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfolgen. Dies bedeutet, dass personenbezogene Daten nur für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen. Dabei dürfen nur so viele Daten verarbeitet werden, wie für den jeweiligen Zweck unbedingt erforderlich sind. Zudem sind die Daten stets richtig und aktuell zu halten. Eine Identifizierung der betroffenen Person darf nur so lange möglich sein, wie dies nötig ist, um den jeweiligen Zweck zu erreichen. In organisatorisch-technischer Hinsicht müssen die Daten angemessen gegen Unbefugte sowie gegen Verlust, Zerstörung und Schädigung abgesichert werden.

Diese Vorgaben gelten selbstverständlich auch für die Datenverarbeitung durch das KBA. Die Aufgabenvielfalt des KBA, die Menge und Sensibilität der verarbeiteten Daten und die fortschreitende Digitalisierung mit ihren immer neuen Verarbeitungsmöglichkeiten führen dazu, dass dem Datenschutz ein zunehmend höherer Stellenwert beizumessen ist.

1 Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben des KBA

Das KBA verarbeitet bei der Wahrnehmung der ihm gesetzlich gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (KBAG) übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten. Inhalt und Zweck der in den Registern des KBA gespeicherten Daten sind gesetzlich definiert (vgl. hierzu auch die Ausführungen zu Ziffer 1.6.).

1.1 Welche Daten speichert / verarbeitet das KBA in seinen Registern?

1.1.1 Fahreignungsregister (FAER)

Im FAER verarbeitet das KBA folgende Daten nach den Vorschriften der §§ 28 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG) i. V. m. den dazugehörigen Rechtsverordnungen:

Geschlecht, ggf. akademischer Grad, Vorname, Nachname, ggf. abweichender Geburtsname, ggf. Ordens-, Künstler- oder frühere Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift derjenigen Person, zu der eine rechtskräftige Entscheidung wegen einer die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Ordnungswidrigkeit oder Straftat ergangen ist oder eine die Entziehung oder Einschränkung der Fahrerlaubnis betreffende wirksame Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde.

1.1.2 Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR)

Im ZFZR verarbeitet das KBA folgende Daten nach den Vorschriften der §§ 31 ff. StVG i. V. m. den dazugehörigen Rechtsverordnungen:

Geschlecht, ggf. akademischer Grad, Vorname, Nachname, ggf. abweichender Geburtsname, sofern vorhanden, Ordens- oder Künstlername, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift als Daten des Fahrzeughalters als natürliche Person oder Name/Bezeichnung und Anschrift der Firma (oder Vereinigung), sofern Fahrzeuge auf Firmen (oder Vereinigungen) zugelassen sind.

Technische Fahrzeugdaten entsprechend der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein), Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrzeugkennzeichen, Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief), Versicherungsdaten sowie seit 01.10.2017 auch Daten und Ergebnisse zur Hauptuntersuchungen/Sicherheitsprüfungen von Fahrzeugen.

1.1.3 Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER)

Im ZFER verarbeitet das KBA folgende Daten nach den Vorschriften der §§ 48 ff. StVG i. V. m. den dazugehörigen Rechtsverordnungen:

Fahrerlaubnis- und Führerscheinnummer, Datum der Ausstellung und des Ablaufs des Führerscheins (bei nach dem 18.01.2013 ausgestellten Führerscheinen), Geschlecht, ggf. akademischer Grad, Vorname, Nachname, Geburtsname, Ordens- oder Künstlername, Geburtsdatum, Geburtsort des Fahrerlaubnisinhabers, erteilte Fahrerlaubnisklassen mit Datum der Erteilung und, sofern die Klassen befristet erteilt wurden, auch das Datum des Ablaufs der Gültigkeit; Behördenschlüssel der Fahrerlaubnisbehörde; bei Fahranfängern zusätzlich Beginn und Ende der Probezeit. Erteilung von Fahrlehrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung, Anerkennung zum Kraftfahrsachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur.

Das Register wird seit dem 01.01.1999 für EU-Kartenführerscheine im Scheckkartenformat geführt.

1.1.4 Fahrtenschreiberkartenregister (FKR)

Im FKR verarbeitet das KBA folgende Daten nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Verbindung mit § 4 und 12 Fahrpersonalgesetz (FPersG):

Fahrtenschreiberkartennummer, Name und Behördenschlüssel der ausstellenden Behörde, Beginn und Ablauf der Gültigkeit der Fahrtenschreiberkarte.

Bei der Fahrerkarte:
Anrede, ggf. akademischer Grad, Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Führerscheinnummer des Karteninhabers

Bei der Unternehmenskarte:
Anrede, ggf. akademischer Grad, Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort der berufenen Person

Bei der Werkstattkarte:
Anrede, ggf. akademischer Grad, Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort der berufenen Person und der verantwortlichen Fachkraft

1.1.5 Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)

Im BQR verarbeitet das KBA folgende Daten nach der Richtlinie (EU) Nr. 2018/645 in Verbindung mit §§ 12ff Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG):

1. Daten des Fahrerqualifizierungsnachweises von Fahrern:

a) Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht des Inhabers des Fahrerqualifizierungsnachweises,

b) Tag der Ausstellung und des Ablaufs der Gültigkeit des Fahrerqualifizierungsnachweises,

c) die den Fahrerqualifizierungsnachweis ausstellende Behörde,

d) Status des Fahrerqualifizierungsnachweises mit Angabe zum Statusdatum,

e) die den Status eines ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweises mitteilende Behörde,

f) Führerscheinnummer des zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises gültigen Führerscheins einschließlich Ausgabestaat des Führerscheins,

g) Seriennummer des Fahrerqualifizierungsnachweises,

h) Schlüsselzahl 95 nach Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung,

i) Fahrerlaubnisklassen, für die die Schlüsselzahl 95 Gültigkeit hat,

2. Daten zur Grundqualifikation von Fahrern:

a) Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht des Teilnehmers,

b) Name und Anschrift der prüfenden Stelle,

c) Tag der erfolgreichen Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung,

d) die Art der Prüfung, nämlich

aa) Regelprüfung,

bb) Umsteigerprüfung,

cc) Quereinsteigerprüfung,

dd) Prüfung zum Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder

ee) Prüfung zum Abschluss der Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb,

e) Fahrerlaubnisklassen, für die die Grundqualifikation erworben wurde,

3. Daten zur beschleunigten Grundqualifikation von Fahrern:

a) Name und Anschrift der Ausbildungsstätte sowie Angaben zur zuständigen Anerkennungs- und Überwachungsbehörde sowie das Aktenzeichen des Anerkennungsbescheides,

b) Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht des Teilnehmers,

c) Zeitraum des Unterrichts und tatsächliche Dauer der Unterrichtsteilnahme,

d) Angaben zu den vermittelten Unterkenntnisbereichen nach Anlage 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und zu anderen abgeschlossenen speziellen Maßnahmen im Sinne des § 12 Nummer 4,

e) Name und Anschrift der prüfenden Stelle,

f) Tag der erfolgreichen Ablegung der theoretischen Prüfung,

g) die Art der Prüfung, nämlich

aa) Regelprüfung,

bb) Umsteigerprüfung oder

cc) Quereinsteigerprüfung,

h) Fahrerlaubnisklassen, für die die beschleunigte Grundqualifikation erworben wurde, und

4. Daten zur Weiterbildung von Fahrern:

a) Name und Anschrift der Ausbildungsstätte sowie Angaben zur zuständigen Anerkennungs- und Überwachungsbehörde sowie das Aktenzeichen des Anerkennungsbescheides,

b) Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht des Teilnehmers,

c) Zeitraum des Unterrichts und tatsächliche Dauer der Unterrichtsteilnahme,

d) Angaben zu den vermittelten Unterkenntnisbereichen nach Anlage 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und zum Vorliegen anderer abgeschlossener spezieller Maßnahmen im Sinne des § 12 Nummer 4,

e) Seriennummer des aktuell gültigen Fahrerqualifizierungsnachweises, soweit ein solcher bereits ausgestellt wurde.

1.2 Warum werden meine Daten verarbeitet (Zweck)?

Die Registerdaten des KBA dienen der Erteilung von Auskünften an berechtigte Stellen im In- und Ausland (z. B. Polizei- und Ordnungsbehörden, Bußgeldbehörden, Fahrerlaubnisbehörden, Finanzbehörden, Versicherungen, aber auch Privatpersonen) über Fahrzeuge und Halter bzw. Verkehrsteilnehmer nach dem Straßenverkehrsgesetz und anderer europäischer Rechtsverordnungen, um insbesondere die Sicherheit im Straßenverkehr oder die Erleichterung der Zulassungsverfahren innerhalb Deutschlands und der EU zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können.

1.2.1 Fahreignungsregister (FAER)

Die unter 1.1.1.1 genannten Daten des FAER werden gem. § 30 StVG u. a. für die Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen, für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden und ihren Nebenfolgen nach diesem Gesetz und dem Gesetz über das Fahrpersonal im Straßenverkehr oder für Verwaltungsmaßnahmen auf Grund dieses Gesetzes oder der auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften übermittelt

1.2.2 Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR)

Die unter 1.1.2. genannten Daten des ZFZR werden gem. § 32 StVG gespeichert für die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen nach dem StVG oder den darauf beruhenden Rechtsvorschriften, für Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, für Maßnahmen zur Durchführung des Kraftfahrzeugsteuerrechts, für Maßnahmen nach dem Bundesleistungsgesetz, dem Verkehrssicherstellungsgesetz, dem Verkehrsleistungsgesetz oder den darauf beruhenden Rechtsvorschriften, für Maßnahmen des Katastrophenschutzes nach den hierzu erlassenen Gesetzen der Länder oder den darauf beruhenden Rechtsvorschriften, für Maßnahmen zur Durchführung des Altfahrzeugrechts, für Maßnahmen zur Durchführung der Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion nach dem StVG oder nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften.

Das ZFZR wird außerdem geführt zur Speicherung von Daten für die Erteilung von Auskünften, um Personen in ihrer Eigenschaft als Halter von Fahrzeugen, Fahrzeuge eines Halters oder Fahrzeugdaten festzustellen oder zu bestimmen.

1.2.3 Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER)

Die unter 1.1.3. genannten Daten des ZFER dienen gem. § 49 StVG der Feststellung, welche Fahrerlaubnisse und welche Führerscheine eine Person besitzt oder für welche sie die Neuerteilung beantragen kann.

1.2.4 Fahrtenschreiberkartenregister (FKR)

Die unter 1.1.4. genannten Daten des FKR dienen gem. Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Verbindung mit § 4 und 12 Fahrpersonalgesetz (FPersG) der Sicherstellung, dass das Fahrpersonal nur im Besitz einer Fahrerkarte ist. Es werden Auskünfte an berechtigte Stellen im Inland und über das europäische Auskunftssystem TACHOnet auch an ausländische Stellen erteilt.

1.2.5 Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)

Die unter 1.1.5 genannten Daten des BQR dienen gem. § 12 BKrFQG der Feststellung, ob der Fahrer im Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises ist, für welche Fahrerlaubnisklasse die Pflicht zur (beschleunigten) Grundqualifikation und Weiterbildung erfüllt wurde, welche Unterkenntnisbereiche dem Fahrer vermittelt wurden, ob eine Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Maßnahmen stattgefunden hat, ob, wann und wo der Fahrer eine Prüfung zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation abgelegt hat und ob nachträgliche Tatsachen bekannt wurden, auf deren Grundlage Einträge in das BQR verändert oder zurückgenommen wurden.

1.3 Die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Personenbezogene Daten werden nach spezialgesetzlichen Regelungen wie zu den einzelnen Registern unter Ziffer 1.1. ff) aufgeführt; verarbeitet, des Weiteren werden Protokolldaten zu den empfangsberechtigten Empfängern gemäß Ziffer 1.4. verarbeitet.

1.4 Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die meine Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden

Vgl. hierzu auch die Ausführungen zu Ziffer 1.2. Die Daten werden nur dann an berechtigte Stellen übermittelt oder von diesen abgerufen, wenn Sie Fahrzeughalter, Inhaber einer Fahr-erlaubnis oder weiterer Berechtigungen innerhalb Deutschlands oder der EU sind und soweit dies insbesondere zur Verfolgung von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder sonst mit Kraftfahrzeugen, Anhängern, Kennzeichen oder Fahrzeugpapieren, Fahrerlaubnissen oder Führerscheinen stehen, erforderlich ist.

Darüber hinaus werden aus dem ZFZR Auskünfte u. a. zu Fahrzeug- und Dokumentendiebstählen zur Unterstützung des Zulassungsverfahrens, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung, zur Überwachung des Versicherungsschutzes und der Kraftfahrzeugsteuer, für Rückrufmaßnahmen (an Hersteller), zur Durchführung des Altfahrzeugrechts, im Zuge der öffentlich-rechtlichen und der privat-rechtlichen Vollstreckung, für die wissenschaftliche Forschung und statistische Zwecke und der Notfallvorsorge (siehe hierzu auch die §§ 35 ff. StVG) erteilt. Zur Verfolgung von Rechtsansprüchen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr stehen, erhalten auch Privatpersonen Auskunft aus dem ZFZR (vgl. hierzu § 39 StVG).

Das KBA hat als übermittelnde Behörde über die Auskünfte Aufzeichnungen zu führen. Um festzustellen, ob und ggf. welche Behörden in der Vergangenheit bereits Auskünfte zu Ihren Daten erhalten haben, müssten die Aufzeichnungen (Protokolldaten) ausgewertet werden. Hierzu gelten strenge bereichsspezifische Regelungen (z. B. § 36 Absatz 6 StVG). Sofern die Voraussetzungen für diese Protokolldatenauswertungen nicht vorliegen, kann eine solche nur auf Veranlassung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gemäß § 34 Absatz 3 BDSG erfolgen. Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte an den BfDI (siehe auch Ausführungen zu Ziffer 1.6. sowie Ziffer 4). Ob zukünftig Daten zu Ihrer Person an berechtigte Stellen übermittelt werden, hängt grundsätzlich u. a. von Ihrem Verkehrsverhalten ab und lässt sich im Vorhinein nicht festlegen. Bei einem z. B. festgestellten Verkehrsverstoß dürfen über Ihr Kfz-Kennzeichen die Halterdaten von der zuständigen Bußgeldbehörde hier abgerufen werden.

1.5 Dauer der Speicherung

1.5.1 ZFZR

Die Daten zu einem Fahrzeug (Fahrzeugdaten und jeweilige Halterdaten) werden für die gesamte Dauer der Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland gespeichert. Die Daten im ZFZR sind grundsätzlich sieben Jahre, nachdem das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde und seither ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland nicht wieder zugelassen wurde, zu löschen.

1.5.2 FAER

VZR
bis 30.04.2014
FAER
ab 01.05.2014
Ordnungswidrigkeiten
(schwere Verstöße)
2 Jahre 2,5 Jahre*
Ordnungswidrigkeiten
(besonders schwere Verstöße)
2 Jahre5 Jahre*
Straftaten
(ohne Entziehung der Fahrerlaubnis)
5 oder 10 Jahre5 Jahre*
Straftaten
(mit Entziehung der Fahrerlaubnis)
10 Jahre10 Jahre*
FristbeginnUnterschiedlichEinheitlich ab dem Datum der Rechtskraft
TilgungshemmungVerlängerung der Tilgungsfrist bei wiederholten VerstößenEntfällt, jeder Verstoß verjährt einzeln

* Die Löschung erfolgt nach Ablauf eines weiteren Jahres (Überliegefrist).

1.5.3 ZFER

Die Löschung der Daten im ZFER erfolgt mit Geburtsdatum +110 Jahre des jeweiligen Fahrerlaubnisinhabers.

1.5.4 FKR

Die Löschung der Daten im FKR erfolgt fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeit einer Karte.

1.5.5 BQR

Die Löschung der Daten zum Fahrerqualifizierungsnachweisen im BQR erfolgt sechs Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrerqualifizierungsnachweises.
Die Daten zu der Grundqualifikation, der beschleunigten Grundqualifikation und den Weiterbildungen werden elf Jahre nach Abschluss der jeweiligen Grundqualifikations- oder Weiterbildungsmaßnahme automatisiert aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister gelöscht.

Unbeschadet der beiden obigen Absätze werden die im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeicherten Daten mit Vollendung des 110. Lebensjahres der betroffenen Person gelöscht.

1.6 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten, Recht auf Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung nach Artikel 21 DSGVO sowie Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Mit dem Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO erhält der Betroffene eine umfassende Auskunft über die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten zudem die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

Für Auskünfte aus dem Fahreignungsregister gelten die zusätzlichen Voraussetzungen des § 30 Absatz 8 StVG. Weitere Informationen hinsichtlich der Antragstellung auf Auskünfte aus dem Fahreignungsregister finden Sie hier.

Für die Auskünfte aus dem Fahrerlaubnisregister gelten die zusätzlichen Voraussetzungen des § 58 StVG. Weitere Informationen hinsichtlich der Antragstellung auf Auskünfte aus dem Fahrerlaubnisregister finden Sie hier.

Sofern eine betroffene Person die Berichtigung oder Löschung von Daten in den einzelnen Registern gemäß Artikel 16 DSGVO veranlassen will, muss dieses über die Behörde erfolgen, welche die Daten in das betreffende Register eingestellt hat.

Die Löschung von Registerdaten richtet sich zudem nach dem Ausnahmetatbestand des Artikel 17 Absatz 3 b) DSGVO i. V. m. den jeweiligen bereichsspezifischen Löschungsfristen (vgl. hierzu die Erläuterungen in Ziffer 1.5.).

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Gemäß Artikel 20 Absatz 3 Satz 2 DSGVO steht dieses Recht aber dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient, welches bei den Tätigkeiten des KBA im Zusammenhang mit der Registerführung regelmäßig der Fall ist.

Sofern ein Missbrauch oder falscher Umgang mit den Daten bzw. der Übermittlung der Daten vermutet wird, können Sie sich an die behördliche Datenschutzbeauftragte des KBA wenden (vgl. Kontaktdaten unter Ziffer 4.2.). Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde gemäß Artikel 77 DSGVO an die für das KBA zuständige Aufsichtsbehörde zu richten. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn, www.bfdi.bund.de, E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de.

Der BfDI ist insoweit die für das KBA zuständige Aufsichtsbehörde.

Der Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten durch das KBA gemäß Artikel 21 DSGVO ist gemäß § 36 BDSG ausgeschlossen, da das KBA als „öffentliche Stelle“ aufgrund von Rechtsvorschriften (insbesondere §§ 28 ff. StVG) konkret zur Verarbeitung der Daten und auch zu den genauen Zeitpunkten der Löschung verpflichtet ist (vgl. hierzu auch die Ausführungen zu Ziffer 1.5.).

1.7 Informationen über die Herkunft der Daten

Die Daten übermitteln ausschließlich berechtigte Behörden und Stellen gemäß der §§ 28 ff  StVG.

1.8 Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Artikel 21 DSGVO

Eine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling findet bei der Datenverarbeitung durch das KBA nicht statt.

1.9 Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Informationen an ein Drittland erfolgen hier nur im Rahmen der Verkehrsüberwachung (z. B. Verkehrsverstöße und Straftaten) und des Zulassungsverfahrens.

Daten aus dem ZFZR werden gemäß § 37c StVG an die Europäische Kommission bzgl. der Kontrolle der Versicherungspflicht übermittelt.

Informationen bzgl. der Übermittlung von Daten könnten regelmäßig nur über die Auswertung der Protokolldaten aller Zentralregister erfolgen. Gemäß § 34 Absatz 3 BDSG dürfen die Protokolle aufgrund der bereichsspezifischen Regelungen des StVG jedoch durch das KBA nur bei Vorliegen strenger Voraussetzungen ausgewertet werden. Sofern Sie einen Missbrauch im Umgang mit Ihren Daten vermuten, wird auf die Ausführungen zu Ziffer 1.6. verwiesen.

2 Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Kontaktaufnahme mit dem KBA

Ihre personenbezogenen Daten werden in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Kontaktweges verarbeitet. Hier wird zwischen der Kontaktaufnahme per E-Mail, per De-Mail, per Kontaktformular, per Brief, per Fax unterschieden.

2.1 Kontaktaufnahme per E-Mail

Die Kontaktaufnahme mit dem KBA per E-Mail ist neben den personengebundenen dienstlichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten auch über diverse Funktionspostfächer möglich. In den Fachbereichen werden die von Ihnen übermittelten Daten (z. B. Name, Vorname, Anschrift), zumindest jedoch die E-Mail-Adresse sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen, inklusive ggf. von Ihnen übermittelter personenbezogener bzw. personenbeziehbarer Daten, zum Zweck der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Geschäftsordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (GO-KBA) in Verbindung mit der Registraturanweisung oder den bereichsspezifischen gesetzlichen Regelungen gespeichert.

Sollte das KBA eine Nachricht per E-Mail von Ihnen erhalten, geht es davon aus, dass es zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt ist. Ansonsten müssen Sie dem KBA ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation hinweisen. Sofern im Zuge der Beantwortung (weitere) personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten zu übermitteln sind, findet die Kommunikation/Beantwortung ausschließlich auf dem Postwege statt.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.

2.2 Kontaktaufnahme per De-Mail

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem können nur De-Mail-Nutzer mit einer überprüften Identität Nachrichten versenden und empfangen. Wenn Sie dem KBA eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den akkreditierten De-Mail-Dienstanbietern erhalten.

Sie können das KBA über die zentrale De-Mail-Adresse poststelle@kba.de-mail.de erreichen.

Für die Verarbeitung und Speicherung der von Ihnen auf diesem Kommunikationsweg über-mittelten Daten gelten die Ausführungen unter 2.1. entsprechend.

2.3 Kontaktaufnahme über das Kontaktformular

Soweit Sie das Kontaktformular zur Kommunikation verwenden, ist die Angabe Ihres Namens und Vornamens sowie Ihrer E-Mail-Adresse erforderlich. Ohne diese Daten kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden. Die Angabe der Anschrift ist optional und ermöglicht dem KBA, sofern von Ihnen gewünscht, die Bearbeitung Ihres Anliegens auf postalischem Weg. Daneben werden Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage an das KBA übermittelt.

Sollten das Amt eine Nachricht über das Kontaktformular von Ihnen erhalten, geht es davon aus, dass es zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt ist. Ansonsten müssen Sie dem KBA ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation hinweisen. Sofern im Zuge der Beantwortung (weitere) personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten zu übermitteln sind, findet die Kommunikation/Beantwortung ausschließlich auf dem Postwege statt.

Die Übermittlung der Inhalte des Kontaktformulars des KBA erfolgt über eine verschlüsselte https-Verbindung.

Die Verarbeitung der mit dem Kontaktformular übermittelten Daten und des Inhalts, welcher ggf. ebenfalls von Ihnen übermittelte personenbezogene Daten enthält, erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG zum Zweck der Kontaktaufnahme und der Bearbeitung Ihres Anliegens. Ihre dem KBA übermittelten Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Geschäfts-ordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (GO-KBA) in Verbindung mit der Registraturanweisung oder den bereichsspezifischen gesetzlichen Regelungen gespeichert.

Bei der Nutzung des Kontaktformulars wird der Inhalt der Datenfelder ausschließlich dem KBA übermittelt. Mit der Aktivierung der Checkbox nehmen Sie seine Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient der Beantwortung Ihrer Anfrage im Rahmen von Artikel 17 Grundgesetz. Die Verwendung der IP-Adresse findet ausschließlich im Rahmen staatlicher Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen statt.

Sollten Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, können Sie den Vorgang jederzeit abbrechen. Es erfolgt dann keine Versendung Ihrer Nachricht.

2.4 Kontaktaufnahme mit dem KBA per Fax

Die Kontaktaufnahme mit dem KBA ist auch per Fax möglich.

Die von Ihnen per Fax übermittelten Daten, inklusive dem Inhalt, welcher ggf. ebenfalls von Ihnen übermittelte personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten enthält, werden zum Zweck der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG verarbeitet. Die Daten werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KBA gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Geschäftsordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (GO-KBA) in Verbindung mit der Registraturanweisung oder den bereichsspezifischen gesetzlichen Regelungen gespeichert.

2.5 Kontaktaufnahme per Brief

Sofern Sie sich auf dem Postweg an das KBA wenden, werden die von Ihnen übermittelten Daten (z. B. Name, Vorname, Anschrift) und die im Brief enthaltenen Informationen (ggf. von Ihnen übermittelte personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Geschäftsordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (GO-KBA) in Verbindung mit der Registraturanweisung oder den bereichsspezifischen gesetzlichen Regelungen gespeichert.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG.

3 Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Homepage des KBA

3.1 Zugriff auf das Internetangebot des KBA

Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf das Internet-Angebot des KBA und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei gespeichert und verarbeitet. Vor der Speicherung wird jeder Datensatz durch Veränderung der IP-Adresse anonymisiert.

Wenn Sie die KBA Internetseite besuchen, speichert der Webserver standardmäßig folgende Daten:

• den Domänennamen (DNS-Namen) bzw. die anonymisierte IP-Adresse Ihres Rechners (die Anonymisierung erfolgt, indem die letzten beiden Bytes der IP-Adresse auf „0“ gesetzt werden),
• den Browser,
• das Protokoll,
• das Betriebssystem, das Sie verwenden,
• die Internetseite, von der aus Sie das KBA besuchen,
• die Internetseite, die Sie bei ihm besuchen,
• den Fehler-Code der Anfrage,
• die übertragene Datenmenge sowie
• das Datum und die Uhrzeit des Besuches.

Darüber hinaus setzt das KBA beim Besuch seiner Webseite Cookies ein. Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie unter der Ziffer 3.4. dieser Datenschutzinformation.

Diese Daten werden ausschließlich zur statistischen Auswertung und zur Verbesserung seines Internetdienstes genutzt und nicht auf Sie zurückführbar ausgewertet. Diese Daten werden auch nicht an Dritte weitergegeben.

Das Online-Angebot des KBA enthält Links zu anderen Internetseiten. Es übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte von Internetseiten, die über Links erreicht werden können. Die Links werden bei Aufnahme nur kursorisch angesehen und bewertet. Eine kontinuierliche Prüfung der Inhalte ist weder beabsichtigt noch möglich. Das KBA distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten, die möglicherweise straf- oder haftungsrechtlich relevant sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Personen unter 18 Jahren sollen ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an das KBA übermitteln. Es fordert keine personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen an. Wissentlich sammelt es solche Daten nicht und gibt sie auch nicht an Dritte weiter.

3.2 Bei Anmeldung zu unserem Newsletter

Auf der Webseite des KBA besteht die Möglichkeit sich für den Newsletter anzumelden, um etwa über aktuelle Pressemitteilungen oder Statistiken informiert zu werden. Diese Newsletter richten sich an alle interessierten Nutzer.

Sofern Sie nach Artikel 6 Absatz 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich eingewilligt haben, verwendet das KBA Ihre E-Mail-Adresse dafür, Ihnen regelmäßig seinen Newsletter zu übersenden. Für den Empfang des Newsletters erhebt es dabei als Pflichtangabe Ihre E-Mail-Adresse.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Registrierungsbenachrichtigung, die Sie bestätigen müssen, um den Newsletter zu empfangen (sog. Double Opt-In). Dies dient dem KBA als Nachweis darüber, dass die Registrierung tatsächlich von Ihnen initiiert wurde.

Die Abmeldung ist jederzeit möglich, z. B. über einen Link am Ende eines jeden Newsletters.

Ihre E-Mail-Adresse wird nach Widerruf Ihrer Einwilligung zur Zusendung des Newsletters umgehend gelöscht.

3.3 Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte

Das KBA gibt die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

• Sie gemäß Artikel 6 Absatz 1 S. 1 lit. a DSGVO Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben;
• dies gemäß Artikel 6 Absatz 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung eines Vertrages mit Ihnen erforderlich ist,
• für den Fall, dass für die Weitergabe nach Artikel 6 Absatz 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht,
• die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz1 S.1 lit. d DSGVO erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen von Ihnen oder einer anderen natürlichen Person zu schützen,
• die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz1 S.1 lit. e DSGVO für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem KBA übertragen wurde,
• die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz1 S.1 lit. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen des KBA oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten von Ihnen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei Ihnen um ein Kind handelt.

Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

3.4 Cookies

Cookies sind kleine Informationseinheiten, die durch das Content-Management-System (CMS) des KBA auf dem Computer oder dem mobilen Endgerät der Nutzerin oder des Nutzers gespeichert werden. In dem jeweils genutzten Webbrowser können Nutzende die Verwendung von Cookies durch eine entsprechende Einstellung einschränken oder grundsätzlich verhindern. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neues Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen der Webseite des KBA nutzen können.

Um die technisch sichere und korrekte Bereitstellung der Webseite zu gewährleisten, verwendet das KBA auf seiner Website ein technisch zwingend notwendiges Cookie namens JSESSIONID-Cookie. Dieses Cookie soll die Sicherheit und Funktionalität der angebotenen Web-Anwendungen erhöhen und dient der Lastverteilung der Server sowie dem Session-Management des Anwendungsservers. Dieses Cookie beinhaltet keine personenbezogenen Daten. Es werden keine IP-Adresse oder sonstige Informationen erfasst, die das Zurückverfolgen auf den tatsächlichen Nutzer oder der tatsächlichen Nutzerin ermöglichen.

Rechtsgrundlage für den Einsatz dieses technisch zwingend notwendigen Cookies ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e) DSGVO und Art. 6 Abs. 2 DSGVO in Verbindung mit § 3 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG) sowie § 25 Abs. 2 Nr. 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG). Ihre Einwilligung ist für den Einsatz dieses Cookies dementsprechend nicht erforderlich.

Erläuterung: JSESSIONID/sessionid

  • Cookie für das Session-Management des Anwendungsservers,
  • beinhaltet keine personenbezogenen Daten,
  • basiert insbesondere nicht auf der IP des Nutzers oder einer sonstigen auf den tatsächlichen Nutzer zurückverfolgbaren Information,
  • Gültigkeit endet mit Ablauf der aktuellen Sitzung,
  • Die Session-ID ist nur auf dem jeweiligen Server gültig und wird nicht über verschiedene Server-Instanzen synchronisiert

3.5 Webanalyse: Awstats

Das KBA setzt die Webanalyse-Software Awstats ein. Hierbei handelt es sich um eine freie Webanalyse-Software, die zur statistischen Auswertung die Logfiles verwendet, die seine Server aufgrund Besuche seiner Webseite erstellen. Hierzu werden keine Cookies verwendet. Die statistische Auswertung führt jedoch nicht dazu, dass Sie als Person identifiziert werden können oder Ihnen bestimmte Informationen zugeordnet werden können. Es werden auch keine pseudonymen Nutzerprofile angelegt. Eine Zusammenführung mit anderen Daten erfolgt nicht. Die Daten werden nicht an fremde Server übermittelt, da die Software auf unserem gehosteten Webserver betrieben wird.

Das KBA setzt Awstats auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 S. 1 lit. f DSGVO zur bedarfsgerechten Gestaltung und fortlaufenden Optimierung seiner Webseite ein. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen.

3.6 Social Media Plugins

Das KBA verwendet keine Social Media Plugins.

3.7 Datensicherheit

Alle von Ihnen persönlich übermittelten Daten werden mit dem allgemein üblichen und sicheren Standard TLS (Transport Layer Security) verschlüsselt übertragen. TLS ist ein sicherer und erprobter Standard, der z. B. auch beim Onlinebanking Verwendung findet. Sie erkennen eine sichere TLS-Verbindung unter anderem an dem angehängten s am http (also https://..) in der Adressleiste Ihres Browsers oder am Schloss-Symbol im unteren Bereich Ihres Browsers.

Das KBA bedient sich im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Seine Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

4 Aktualität und Änderung dieser Datenschutzinformation

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Oktober 2022.

Durch die Weiterentwicklung der Webseite des KBA und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, dass es seine Datenschutzerklärung ändert. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Webseite unter www.kba.de von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

5 Kontakt und Ansprechpartner

5.1 Kontaktdaten des KBA als verantwortliche Behörde:

Postanschrift:
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Telefon: +49 461 316-0
Telefax: +49 461 316-1650, -1495
E-Mail: poststelle@kba.de

5.2 Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Postanschrift:
Kraftfahrt-Bundesamt
Datenschutz
Dr. Friederike Vogel
24932 Flensburg
Telefon: +49 461 316-1468
Telefax: +49 461 316-1846
E-Mail: Datenschutz@kba.de .

5.3 Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde:

Als betroffene Person haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich erforderlichenfalls an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn, www.bfdi.bund.de, E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de zu wenden.

Für eine Kontaktaufnahme per E-Mail verwenden Sie bitte das Kontaktformular