Übersicht Kraftfahrzeug-Kennzeichen für Deutschland von A bis Z
Augsburg 1)
Ostalbkreis
Aschaffenburg 1)
Altenburger Land
Anhalt-Bitterfeld
Aachen
Vogtlandkreis
Borken
München 3), Rosenheim 3)
Aichach-Friedberg
Altenkirchen (Westerwald)
Hildesheim
Aschaffenburg
Amberg, Stadt 1)
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Kreis Amberg-Sulzbach
Ansbach 1)
Erzgebirgskreis
Uckermark
Vorpommern-Greifswald
Altötting
Weimarer Land
Weimarer Land
Ilm-Kreis
Kyffhäuserkreis
Amberg-Sulzbach
Salzlandkreis
Erzgebirgskreis
Mecklenburgische Seenplatte
Erzgebirgskreis
Aurich
Ahrweiler
Alzey-Worms
Anhalt-Bitterfeld
1) Stadt- und Landkreis führen das gleiche Unterscheidungszeichen. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung für deren Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle. Die Festlegung ist dem Kraftfahrt-Bundesamt rechtzeitig anzuzeigen.
2) Stadt- und Landkreis führen das gleiche Unterscheidungszeichen. Die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle stellt durch geeignete verwaltungsinterne Maßnahmen sicher, dass eine Doppelvergabe desselben Kennzeichens ausgeschlossen ist.
3) amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.
4) amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle in Sachsen-Anhalt im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde oder der nach Landesrecht zuständigen Stelle in Baden-Württemberg.
5) amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle in Baden-Württemberg im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde oder der nach Landesrecht zuständigen Stelle in Sachsen-Anhalt.
6) amtlicher Hinweis: Die Stadt und die Landespolizei Sachsen führen das gleiche Unterscheidungszeichen. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung für deren Behörden oder zusätzlichen Verwaltungsstellen erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.
a) Hinweis des Herausgebers: das Unterscheidungszeichen HZ ist gleichzeitig auslaufendes Unterscheidungszeichen für den ehemaligen Verwaltungsbezirk Herzberg mit Abwicklung durch die Zulassungsbehörde des Kreises Elbe-Elster
b) Hinweis des Herausgebers: das Unterscheidungszeichen L ist gleichzeitig auslaufendes Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk Lahn-Dill-Kreis mit Abwicklung durch die Zulassungsbehörden der Kreise Gießen und Lahn-Dill-Kreis