Fragen zu EU-Führerscheinen / Fahrerlaubnissen
Bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an das für Ihr Bundesland zuständige Länderverkehrsministerium oder aber an Ihre Fahrerlaubnisbehörde. Das Fahrerlaubnisrecht fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister registriert ab 01.01.1999 ausschließlich Daten über Fahrerlaubnisinhaber mit EU-Fahrerlaubnis (Scheckkartenformat). Daten zu "Alt"-Fahrerlaubnissen (rosa- oder graufarbiger Papierführerschein) erfragen Sie bitte bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde.