13. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1)
Diese KBA-Bekanntmachung informiert darüber, dass im Teil A 1B die Gruppe 5.2 neu eingerichtet wurde mit einer Schlüsselnummer für die Ausweisung von Sattelzugmaschinen, die nur im nationalen Einzelgenehmigungsverfahren als LOF.Sattelzugmaschinen eingestuft werden dürfen.