Drogenverstöße wurden im Jahr 2018 im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Das sind +14,1 Prozent mehr als im Vorjahr.
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Drogenverstöße wurden im Jahr 2018 im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Das sind +14,1 Prozent mehr als im Vorjahr.
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Diese KBA-Bekanntmachung informiert über die Aufnahme des neuen Abschnitts Va im Teil A 2 mit Emissionsklassen aufgrund der Verordnung (EU) 2016/1628 und der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656. Die Richtlinie 97/68/EG wird durch die vorgenannten Verordnungen aufgehoben. Demzufolge mussten zu den Emissionsklassen im Abschnitt V Erstzulassungsfristen aufgenommen werden. Einige Emissionsklassen wurden in den Teil B 2 überführt, da sie nicht mehr erstzulassungsfähig sind.
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg