Fragen und Antworten zur Fahrleistungserhebung
In den Projektprozess eingebunden sind neben dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA):
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Bergisch Gladbach
- IVT Research GmbH, Mannheim
- Interrogare GmbH, Bielefeld
- Institut für Verkehrsforschung des DLR, Berlin
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de) BASt ist Initiator und Auftraggeber des Projektpaketes Fahrleistungserhebung 2014. Teilaufgaben des Projektes hat die BASt als Unterauftrag oder im Rahmen von Vereinbarungen an die genannten weiteren Beteiligten vergeben.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist mit der technischen und organisatorischen Abwicklung der Halterbefragung betraut. Hierzu zählen das Ziehungsverfahren, die Bereitstellung und der Versand der Erhebungsunterlagen, die Erfassung der Rückläufe und die Rücklaufkontrolle.
Der IVT Research GmbH obliegt die wissenschaftliche Leitung des Gesamtprojektes „Fahrleistungserhebung 2014“. Dazu übernimmt IVT die Koordination der Teilprojekte, die methodische Unterstützung, die Auswertung der Erhebungsdaten sowie die Darstellung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse.
Die Interrogare GmbH ist Dienstleister für Internetbefragungen. Für die Durchführung der Online-Erhebung wurde von der Interrogare GmbH ein entsprechender Online-Fragebogen programmiert. Die Antworten der Teilnehmer werden bei der Interrogare GmbH anonym gespeichert und an das KBA weitergegeben.
Das Institut für Verkehrsforschung und IVT Research GmbH haben gemeinsam im Rahmen einer Methodenstudie das Konzept für die Fahrleistungserhebung 2014 entwickelt. Es unterstützt IVT in der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes und der Bereitstellung der Daten. Über die Clearingstelle Verkehr des DLR sollen die anonymisierten Erhebungsdaten für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden.
Aus technischen und rechtlichen Gründen werden die Daten der zufällig ausgewählten Fahrzeuge für die Zeitdauer der Befragung in einer separaten Datei geführt. Die Fragebögen verbleiben im Kraftfahrt-Bundesamt und werden nach vollständiger Erfassung der Daten dort vernichtet.
Für die Online-Befragung werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Ein Datenfluss vom KBA an das mit der Online-Befragung befasste Unternehmen findet nicht statt. Die Antworten können über das Pseudonym (Login und Passwort) dem jeweiligen Datensatz beim KBA zugeordnet werden.
Die für die Untersuchung erforderlichen technischen Fahrzeugdaten sowie die Angaben auf den Fragebögen werden streng vertraulich behandelt und vom KBA unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz ausschließlich in anonymisierter Form weitergegeben. Die Datensätze werden statistisch ausgewertet und nur in statistischen Tabellen zusammengefasst veröffentlicht.
Ein Rückschluss aus den weitergegebenen Datensätzen bzw. den veröffentlichen Ergebnissen auf die befragten Personen oder Firmen ist nicht möglich, dass heißt niemand kann erkennen, von welchen Personen oder von welchen Firmen die Angaben gemacht worden sind.
Die erfassten Daten aus dem schriftlich-postalischen Verfahren sowie die Erhebungsdaten aus der Online-Befragung werden nach Erhebungsende zunächst anonymisiert und nach Abschluss des Forschungsprojektes im KBA vollständig gelöscht. Die vollständig anonymisierten – und Ihnen folglich nicht zuzuordnenden – Daten sollen über die Clearingstelle Verkehr für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden.
Das Ausfüllen des Fragebogens ist grundsätzlich freiwillig. Alternativ können die Antworten auch online gegeben werden. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten:
- online über das Internet
Nutzen Sie dazu die Zugangsdaten im Kopf des Fragebogens. Starten Sie die Befragung hier - über Smartphone
Lesen Sie den QR-Code über eine entsprechende App Ihres Smartphones ein und Sie gelangen direkt auf den Online-Erhebungsbogen.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen umgehend zurück; möglichst innerhalb der folgenden zehn Tage.
Bitte nutzen Sie ausschließlich die Möglichkeit einer schriftlichen oder Online-Beantwortung.
Die Auswahl der Teilnehmer entspricht einer repräsentativen Stichprobe.
Die Teilnahme außerhalb der Stichprobe ist daher nicht möglich, dieses würde zu Ungenauigkeiten führen.
Warten Sie ab, nach Abschluss des Befragungszeitraums werden Sie im Rahmen einer Erinnerung erneut angeschrieben und Sie erhalten einen neuen Stichtag.
Die Stichtage sind aus methodischen Gründen feste Zeitpunkte in diesem Verfahren. Die Ablesung des Tachostandes sollte deshalb möglichst am Stichtag erfolgen. Ist eine Ablesung genau am Stichtag nicht möglich, sollte die Abweichung möglichst gering sein und der vom Stichtag abweichende Ablesetag angegeben werden. Falls eine termingerechte Ablesung und Rücksendung nicht möglich ist, werden Sie in einem Erinnerungsverfahren angeschrieben und erhalten einen neuen Stichtag.
Falls Sie bereits für das angegebene Fahrzeug geantwortet haben, ist eine erneute Bearbeitung nicht erforderlich. Handelt es sich um unterschiedliche Fahrzeuge, bitten wir Sie an der Befragung teilzunehmen.
Alternativ zum schriftlich-postalischen Verfahren besteht die Möglichkeit online über den nachfolgenden Link link an der Befragung teilzunehmen. Geben Sie diesen dem Nutzer bekannt.
In diesen Fällen tragen Sie bitte den letzten Ihnen bekannten Tachostand ein. Schicken Sie den Fragebogen bitte auf jeden Fall zurück, auch dann, wenn Sie die weiteren Fragen nicht beantworten können.
Bitte lesen Sie den Tachostand für den Stichtag der Erstbefragung ab. Erfolgt die Abmeldung, bevor Sie die Unterlagen der Schlussbefragung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, den Termin der endgültigen Abmeldung und den Tachostand zu diesem Zeitpunkt anzugeben. Für Ihr Fahrzeug wird dann die Fahrleistung pro Anmeldetag bestimmt.
Bitte beantworten Sie die Fragen soweit es Ihnen möglich ist auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzung. Bei der Erstbefragung haben Sie je nach Fahrzeugklasse die Möglichkeit, den Anteil der privaten Nutzung anzugeben.
Bitte lesen Sie den Tachostand zum Stichtag der Befragung ab und schicken Sie den Fragebogen auf jeden Fall zurück. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen haben dieselbe Auswahlchance wie alle anderen Fahrzeuge. In den meisten Fällen liegt die Anmeldeperiode des Saisonkennzeichens zumindest teilweise innerhalb des Beobachtungszeitraumes zwischen den beiden Befragungsstichtagen. Da die An- und Abmeldemonate bekannt sind, kann die erfragte Fahrleistung auf die Anmeldetage bezogen werden. In einigen wenigen Fällen darf das Fahrzeug im gesamten Befragungszeitraum nicht genutzt werden. Der Tachostand bei der Anfangs- und Schlussbefragung ist dann identisch. Im methodischen Konzept der Erhebung ist dies berücksichtigt und erwünscht. Die Rücksendung auch dieser Fälle ist daher wichtig.