Fragen und Antworten zur Fahrzeugstatistik
Die Datenmeldungen der Zulassungsbehörden werden weitestgehend tagesaktuell übermittelt. Der monatliche Abschluss wird in der Regel am letzten Kalendertag des jeweiligen Berichtsmonats durchgeführt. Die ersten Auswertungen werden grundsätzlich am dritten Werktag des Folgemonats im Internet als Pressemitteilungen sowie im Bereich der Fahrzeugstatistiken veröffentlicht.
Angaben zum Beruf beziehungsweise Gewerbe des Fahrzeughalters werden bei der Fahrzeugzulassung ermittelt und im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Der Verschlüsselung liegt ein Verzeichnis mit 38 unterschiedlichen Haltergruppen beziehungsweise Wirtschaftszweigen zugrunde. In den statistischen Veröffentlichungen werden die 22 wichtigsten Kategorien ausgewertet.
Früher beinhaltete der Fahrzeugbestand auch die Anzahl der vorübergehenden Stilllegungen. Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurde das Zulassungsverfahren vereinfacht. Sämtliche Arten von Abmeldungen, auch die so genannten vorübergehenden Stilllegungen, gelten seit 01.03.2007 als "Außerbetriebsetzung". In der Konsequenz enthält der Fahrzeugbestand daher nur noch den "fließenden Verkehr" einschließlich der Saisonkennzeichen.
Die Datenhaltung und -auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zur Fahrzeugstatistik umfasst ausschließlich nationale Daten. Europa-Zahlen (englisch) finden Sie bei Eurostat.
Auswertungen über die Halter von Fuhrparks (Fahrzeugflotten) werden nur als kostenpflichtige Sonderauswertungen erstellt. Auf dieser Basis erstellte Auswertungen können bei speziellen Dienstleistern bezogen werden.
Bitte beachten Sie die Nutzerinformation vom 6. April 2021: Statistische Sonderauswertungen
Bei den Automobil-Herstellern, ggf. bei Automobil-Verbänden und -Klubs.