Fragen und Antworten zum Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge
Die deutsche Güterkraftverkehrsstatistik liefert die Ergebnisse für deutsche Fahrzeuge. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen der Statistik sind:
das
Verkehrsstatistikgesetz (VerkStatG) vom 17. Dezember 1999 in der Neufassung vom 20. Februar 2004,
das
Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 in der Neufassung vom 20. Oktober 2016 und
das
Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (KBAG) vom 04. August 1951 in der Neufassung vom 27. Juli 2021.
Unsere kostenfreien Veröffentlichungen finden Sie hier: Statistik „Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge“ (VD).
Statistiken zum „Verkehr europäischer Lastkraftfahrzeuge“ (VE) in Deutschland werden auf Basis der Verordnung Verordnung (EG) Nr. 6/2003 erstellt, diese können aufgrund des Meldeverfahrens frühestens ein Jahr nach Ende des Berichtsjahres erzeugt werden.
Nach § 26 Verkehrsstatistikgesetz in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz besteht Auskunftspflicht. Sobald ein Fahrzeug für die Befragung ausgewählt wird, gibt es keine Möglichkeit, sich von der Auskunftspflicht befreien zu lassen. Eine Verweigerung kann mit Bußgeld geahndet werden.
Die Fahrzeuge werden nach einem repräsentativen Stichprobenverfahren ausgewählt. Es ist sichergestellt, dass ein ausgewähltes Fahrzeug nur einmal im Jahr in die Befragung gelangt, es sei denn, das Fahrzeug wird technisch verändert, auf einen anderen Halter umgeschrieben oder ab- und wieder angemeldet. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betrieb beziehungsweise Unternehmen mehrmals pro Jahr in die Erhebung gelangt umso größer, je umfangreicher dessen Fuhrpark ist. Für die Befragungsauswahl ist grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern das Fahrzeug maßgebend.
Die Angaben fließen in die Statistik „Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge“ (VD) ein, die Sie kostenfrei einsehen beziehungsweise herunterladen können.
Nur Lastkraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Nutzlast oder - bei unbekannter Nutzlast - mehr als 6 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und alle Sattelzugmaschinen, die in Deutschland zugelassen sind (nach § 6 Verkehrsstatistikgesetz).
Veröffentlicht werden Monatsdaten über das Verkehrsvolumen deutscher Güterkraftfahrzeuge aus Last- und Leerfahrten.
Dabei werden:
- die Anzahl der Fahrten,
- die zurückgelegte Entfernung,
- das Gütergewicht, die Beförderungsleistung und
- der Auslastungsgrad
in der sachlichen Gliederung nach fahrzeug-, fahrt- und ladungsbezogenen Eigenschaften ausgewiesen.
Die räumliche Gliederung erfolgt nach Bundesländern (Zulassung des Kraftfahrzeugs).
Die sachliche Gliederung umfasst:
- die zulässige Gesamtmasse,
- die Nutzlast,
- die Fahrzeug- und Aufbauart,
- die Emissionsklasse,
- die Haltergruppe,
- das Zulassungsland,
- die Art der Fahrt,
- das Jahr der Erstzulassung,
- die Anzahl der Achsen,
- die Motorleistung,
- die Hauptverkehrsbeziehung,
- die Entfernungsstufe,
- Containergröße und -kombination,
- die Form der Ladung und
- die Güterabteilung.
Zusätzlich werden jährlich Auswertungen zu folgenden Themenbereichen veröffentlicht:
Nach § 15 Absatz 3 Bundesstatistikgesetz trägt der auskunftspflichtige Unternehmer die Kosten für den entstandenen Aufwand.
Nach § 15 Absatz 3 Bundesstatistikgesetz trägt der auskunftspflichtige Unternehmer die Portokosten. Seit Ende 2006 wird aber auch ein kostenfreier Service zur Meldung über das Internet angeboten.
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Die Daten zum Straßengüterverkehr werden nicht nur in Deutschland, sondern in den meisten europäischen Staaten (unter anderem in der gesamten EU), überwiegend mittels Stichprobenbefragungen, erhoben und veröffentlicht.
Entsprechende Daten zum Herunterladen finden Sie unter der Rubrik „Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge“ (VD). Spezielle Fragestellungen beantworten wir Ihnen gerne: Kontaktformular
Die Daten werden von der europäischen und nationalen Politik zum Beispiel genutzt für:
- die Erstellung von Verkehrsprognosen zur Abschätzung langfristiger Entwicklungen;
- die Entwicklung von Lösungsansätzen für verkehrspolitische Fragestellungen;
- zielgenaue Planungen von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur;
- die Entwicklung neuer Fahrzeugtechnologien und Logistikkonzepte;
- die Weiterentwicklung von Konzepten für Vernetzungen von Verkehrsträgern (Intermodalverkehr).