Fragen und Antworten zum Veröffentlichungsservice
Neben den ersten Ergebnissen im Überblick auf der KBA-Fachseite Statistik steht Ihnen unter dem jeweiligen Fachthema ein umfangreiches Angebot an kostenlosen Veröffentlichungen zur Verfügung.
Statistiken und Verzeichnisse werden im Rahmen der Grundinformation grundsätzlich jährlich überarbeitet und veröffentlicht. Ausnahme bilden die statistischen Monatsergebnisse für Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Fahrzeugen, die Verkehrsleistung im Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge sowie einzelne technische Verzeichnisse. Eine Aktualisierung der Anschriftenverzeichnisse im PDF-Format erfolgt quartalsweise.
Nach dem Verhaltenskodex für Europäische Statistiken sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik von den statistischen Stellen selbst veröffentlicht und allen externen Nutzern gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Europäischen Verhaltenskodex ist die Beschränkung von Vorab-Informationen ein Kriterium für die „Unabhängigkeit und Objektivität“ eines Statistikamtes. Ziel ist es, durch Transparenz und eine restriktive Praxis jedweder Einflussnahme vorzubeugen und die Glaubwürdigkeit der statistischen Ergebnisse sicherzustellen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt folgt den Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex und gibt Vorab-Informationen nur begrenzt an bestimmte Nutzer.
Konkret bedeutet dies: Das Kraftfahrt-Bundesamt liefert arbeitstäglich Ergebnisse seiner Fahrzeugstatistik über Neuzulassungen unter Einbindung von Verbänden der Branche für interne Zwecke von Fahrzeugherstellern.
Sie finden das komplette Angebot an Statistiken und Verzeichnissen unter der Fachseite Statistik.
Alle Produkte werden grundsätzlich als PDF- oder Excel-Dateien angeboten. Eine Auflistung aller Produkte finden Sie hier:
Produkte der Statistik, Stand: 1. Januar 2024PDF, 260KB, Datei ist nicht barrierefrei
Je nach Produkt können auch andere Datenformate erworben werden. Im Rahmen von individuellen Bestellungen sind grundsätzlich alle gängigen Datenformate lieferbar, siehe hierzu auchJa, wenn die Gliederungstiefe der amtlichen Statistiken nicht ausreicht und Auswertungen nach anderen Merkmalen, in anderen Dateiformaten und/oder anderen Nutzungsrechten gewünscht werden, können Sonderauswertungen gegen Kostenerstattung durchgeführt werden, siehe hierzu auch
Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne: Kontaktformular
Bitte beachten Sie die Nutzerinformation vom 6. April 2021: Statistische Sonderauswertungen
Der Grundinformation gehören Statistiken und Verzeichnisse an, die über unser kostenloses Online-Angebot zu beziehen sind. Die Inhalte richten sich an die breite Öffentlichkeit und dienen dazu, den allgemeinen Informationsbedarf zu decken. Zusätzlich gehören Produkte, die in einer tieferen Merkmalsgliederung zu beziehen sind, zur Grundinformation. Diese Produkte werden zur Deckung eines wiederkehrenden Informationsbedarfes mit standardisierten Verfahren erzeugt und im PDF- oder Excel-Dateiformat zur Verfügung gestellt.
Zur Individualleistung gehören einmalige oder laufende Sonderauswertungen gegen Kostenerstattung, welche auf spezielle Nachfrage hin angeboten werden. Die Leistungen werden gesondert kalkuliert und auf der Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung geliefert, siehe hierzu auch
Bitte beachten Sie die Nutzerinformation vom 6. April 2021: Statistische Sonderauswertungen
Basis ist immer der mit der Auftragsabwicklung unmittelbar verbundene tatsächliche Aufwand. Dabei werden Kalkulationen im Vollkostendeckungsprinzip in Anlehnung an die §§ 63 und 61 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorgenommen. Neben den tatsächlichen entstehenden Personal- und Sachaufwendungen werden Gemeinkosten aus Umlagen und Verrechnungen in die Preisbildung einbezogen (zum Beispiel für die Nutzung der Infrastruktur). Diese betragen aktuell rund 65 Prozent auf die tatsächlich angefallenen Personalkosten. Zuschläge für Informations- (100 %) und Weiterverwertungsrechte (200 %) sowie Rabatte für Forschungs- (50 %) und Ausbildungszwecke (25 %) werden nach bundeseinheitlichem Standard auf den Selbstkostenpreis erhoben.
Beispiel für das Berechnungsschema:
Tatsächliche Personalkosten + 65 Prozent Gemeinkostenzuschlag + direkt zuordenbare Sachausgaben für IT, Prozesskosten, Auslagen (zum Beispiel Porto- oder Druckkosten) und Ähnliches + Zuschläge aus erweiterter Nutzung abzgl. Rabatt = Endkosten/Preis netto; zuzüglich Umsatzsteuer (19 %) = Endkosten/Preis brutto.
Die bis zum Juni 2012 im KBA Shop angebotenen Veröffentlichungen finden Sie auf der Fachseite Statistik des KBA unter der jeweiligen Produktlinie. Die Informationen stehen dort themenbezogen und kostenfrei als PDF- oder Excel-Dokument bereit. Andere Datenformate können grundsätzlich nur noch als Einzelbestellung über das Kontaktformular kostenpflichtig angefordert werden, siehe hierzu auch
Statistische Mitteilungen und Verzeichnisse können direkt als PDF-Datei heruntergeladen werden. Einer formalen Bestellung bedarf es nicht.
Weitere Formate können unter Kontaktformular erfragt werden und sind grundsätzlich kostenpflichtig, siehe hierzu auch
Broschüren sind nicht mehr erhältlich.Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne: Kontaktformular
Für die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Daten und Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gilt die
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0PDF, 102KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm