Bitte beachten Sie die Nutzerinformation zu der Produktänderung vom 7. Februar 2023
Fabrikneue Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kraftfahrzeuganhänger (Kfz-Anhänger), die erstmals in Deutschland zugelassen und registriert werden und ein Kennzeichen erhalten, werden den Neuzulassungen zugeordnet. Kfz und Kfz-Anhänger, die bereits im In- oder Ausland zugelassen waren, fallen nicht darunter.
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