SUF-OFF stehen Beschäftigten einer sich in Deutschland befindlichen wissenschaftlichen Forschungseinrichtung im Sinne des § 16 Absatz 6 BStatG zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt standardmäßig als verschlüsselter Download. Für die Nutzung von SUF-OFF im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Forschungseinrichtung außerhalb Deutschlands jedoch im Geltungsbereich der europäischen Datenschutzgrund-Verordnung, kontaktierenSie bitte das FDZ.
Die Nutzung von Forschungsdaten des FDZ können über das Antragsformular beantragt werden. Sollten Sie Interesse an einem Gastaufenthalt haben, kontaktieren Sie zur Klärung von Einzelheiten des Aufenthalts bitte das FDZ.
Wichtige Voraussetzungen für die Datennutzung
Für die Datenbereitstellung ist der Abschluss eines Datennutzungsvertrags erforderlich.
Die vom FDZ bereitgestellten Mikrodaten sind zum Zwecke der unabhängigen wissenschaftlichen Forschung auswertbar. Für Einrichtungen, die keine deutsche Hochschule oder Forschungsinstitute sind, wird ein Nachweis der unabhängigen wissenschaftlichen Forschung benötigt. Dies kann beispielsweise anhand der Satzung erfolgen.
Die Daten werden Beschäftigten einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung im Sinne des § 16 Absatz 6 BStatG zur Beantwortung einer wissenschaftlichen Fragestellung zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe der Daten im Rahmen von Lehrveranstaltungen ist nicht gestattet.
Für die Auswertung der Mikrodatensätze sind solide Kenntnisse in einem Statistikprogramm unerlässlich.
Antragstellende sind bei
Studierenden die beziehungsweise der betreuende Professor/-in
Projektmitarbeiter/-innen die beziehungsweise der Lehrstuhlinhaber/-in, Fachbereichsleitung, Abteilungsleitung
Mehr-Personen-Projekten die Projektleitung; bei unterschiedlichen Einrichtungen müssen an den jeweiligen Forschungseinrichtungen separat Verträge geschlossen werden.
Nach Eingang und Prüfung einer Datenanfrage wird ein Datennutzungsvertrag geschlossen. Nach Abschluss des Vertrages werden die gewünschten Mikrodaten bereitgestellt.
Nach Abschluss des Forschungsprojekts oder bei einem Wechsel der Einrichtung, an der die beziehungsweise der Antragstellende beschäftigt ist, sind die vom FDZ bereitgestellten Daten zu löschen. Die Mitteilung der Löschung ist verpflichtend.
Unterlagen zum Datenzugangsweg Gastwissenschaftsarbeitsplatz
Nach Eingang und Prüfung einer Datenanfrage wird ein Datennutzungsvertrag geschlossen. Nach Abschluss des Vertrages werden die gewünschten Mikrodaten nach Terminabsprache am Gastwissenschaftsarbeitsplatz bereitgestellt.
Dieses Dokument gibt Informationen zum Gastwissenschaftsarbeitsplatz, dem Ablauf eines Gastaufenthaltes sowie den Vorgaben zur Auswertung und der Weitergabe von Mikrodaten.
Die Testdaten dienen der Erstellung und Prüfung von Auswertungsprogrammen im Vorfeld eines Gastaufenthalts. Die Testdaten enthalten alle Variablen der Originaldaten mit den gleichen Variablennamen sowie Variablen- und Wertelabels und geben die Struktur der Originaldatensätze wieder. Da die Originalwerte jedoch durch künstliche Werte ersetzt wurden, sind inhaltliche Auswertungen mit diesen Testdaten nicht aussagekräftig.
Mit diesem Formular kann ein schon bestehender Datennutzungsvertrag sowohl um weitere Datennutzende wie auch um Mikrodaten angepasst werden. Voraussetzung für die Anpassung um weitere Datennutzende ist, dass diese in der gleichen Einrichtung wie die antragstellende Person, mit der der Datennutzungsvertrag abgeschlossen wurde, beschäftigt sind beziehungsweise im Falle von Studierenden, diese an der Einrichtung immatrikuliert sind, an der die antragsstellende Person beschäftigt ist.
Im Falle einer Adressänderung der Einrichtung kann dies mit Hilfe des Formulars mitgeteilt werden.
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