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Berufskraftfahrer 2016

Zahlen, Daten, Fakten

Berufskraftfahrerinnen und -fahrer in Deutschland: Voraussichtlicher Weiterbildungsbedarf in den kommenden Jahren bis 2021

Hintergrund

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt seit seinem Inkrafttreten am 1. Oktober 2006 den Erwerb grundlegender Kenntnisse für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer. Alle Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen dabei besondere Kenntnisse nachweisen, soweit sie Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der C-Klassen sowie D-Klassen erforderlich ist (in erster Linie Lastkraftwagen (Lkw) und Kraftomnibusse (KOM)). Das BKrFQG beruht auf der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrerinnen und Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr.
Das BKrFQG und die dazugehörige Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQV) wurden mit dem Ziel erlassen, die Sicherheit im Straßenverkehr durch den Erwerb tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse zu erhöhen und gleichzeitig den Umweltschutz zu verbessern, indem Aspekte einer vorausschauenden Fahrweise vermittelt werden, die helfen den Kraftstoffverbrauch zu optimieren.

Grundqualifikation und Weiterbildung

Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zunächst eine Grundqualifikation nachweisen. Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht im gewerblichen Personenverkehr (D-Klassen) seit dem 10. September 2008 und im gewerblichen Güterkraftverkehr (C-Klassen) seit dem 10. September 2009. Berufskraftfahrerinnen und -fahrer, denen die Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 beziehungsweise dem 9. September 2009 erteilt wurde, müssen fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation eine Weiterbildung abschließen.
Personen, denen die betreffenden Fahrerlaubnisklassen vor dem 10. September 2008 (D-Klassen) beziehungsweise dem 10. September 2009 (C-Klassen) erteilt wurden, sind aufgrund der Besitzstandswahrung vom Nachweis der Grundqualifikation befreit. Die Verpflichtung zur Weiterbildungsmaßnahme gilt allerdings auch für sie.

Befähigungsnachweis: Schlüsselzahl 95

Der Erwerb der Grundqualifikation und das Absolvieren der Weiterbildungsmaßnahme werden durch den Eintrag einer in der Europäischen Union (EU) harmonisierten Schlüsselzahl 95 auf dem Kartenführerschein dokumentiert (gemäß Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)). Aufgrund der befristeten Gültigkeit wird zusätzlich zur Schlüsselzahl 95 auch das Ablaufdatum des Befähigungsnachweises eingetragen.

Datengrundlage: Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER)

Um den voraussichtlichen Qualifikationsbedarf der nächsten Jahre abzuschätzen, wurde das Ablaufdatum des Befähigungsnachweises untersucht.
Am 1. Januar 2016 waren 36,2 Millionen Personen mit ihren Führerscheindaten im Zentralen Fahrerlaubnisregister registriert. Davon besaßen etwa 20,9 Millionen Personen mindestens eine der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE. Diese Zahl ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass im Rahmen des Umtausches von Fahrerlaubnissen alten Rechts (Ersterteilung vor dem 1. Januar 1999) Besitzstandsregelungen gelten (Anlage 3 zu § 6 Absatz 6 FeV). Das bedeutet zugleich, dass ein erheblicher Anteil dieser Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber nicht als Berufskraftfahrerin beziehungsweise Berufskraftfahrer im Sinne des BKrFQG tätig ist oder in Zukunft sein wird.
Von den registrierten 20,9 Millionen Inhaberinnen und Inhabern der genannten Fahrerlaubnisklassen wiesen am 1. Januar 2016 insgesamt 1,1 Millionen Personen zu mindestens einer Fahrerlaubnisklasse einen auswertbaren Eintrag der Schlüsselzahl 95 mit einem in der Zukunft liegenden Ablaufdatum des Befähigungsnachweises auf.

Voraussichtlicher Weiterbildungsbedarf bis September 2021

Mit dem Inkrafttreten des BKrFQG und der BKrFQV sind Fristen verbunden, die einen zyklischen Verlauf erhöhter Nachfragen nach Weiterbildungen wahrscheinlich machen. Auf der Basis der Analyse des Ablaufdatums des Befähigungsnachweises lassen sich in den kommenden Jahren insbesondere zwei Zeiträume mit einem voraussichtlich erhöhten Weiterbildungsbedarf ableiten. Eine differenzierte Analyse für die C- und D-Klassen zeigt, dass der Weiterbildungsbedarf für die C-Klassen vor allem bis 2019 und für die D-Klassen bis 2020 ansteigen wird.
Dieser zyklische Verlauf lässt sich, wenn auch auf unterschiedlichem Niveau, in allen Bundesländern erwarten.