Drogenverstöße wurden im Jahr 2019 insgesamt im Fahreignungsregister eingetragen. Das sind 5,3 Prozent mehr als im Vorjahr.
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Quelle: Foto Raake
Die amtliche Statistik zu Verkehrsauffälligkeiten umfasst Daten über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind und die von ihnen begangenen Delikte. Diese Daten werden im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert, wenn die begangene Ordnungswidrigkeit oder Straftat die Verkehrssicherheit gefährdet.
Durch diese Nutzerinformation wird die Information vom 17. Juli 2020 ersetzt.
Die bis zum Abschluss der technischen Umstellungen im Fahreignungsregister (FAER) und bei der Datenübermittlung an die Statistik als vorläufig gekennzeichneten Daten wurden durch die endgültigen Daten ersetzt. Zudem wurden die entfallenen Tabellen "Eintragungen von Verkehrsverstößen nach Bundesländern und Schwere der Zuwiderhandlung in Punkten" und "Eintragungen von Verkehrsverstößen nach Schwere der Zuwiderhandlung in Punkten und Art der Entscheidung" wieder aufgenommen.
Zahlen im Überblick
In diesem Bereich finden Sie unsere Zahlen im Überblick zum Thema Verkehrsauffälligkeiten.
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Bestand im Fahreignungsregister/Verkehrszentralregister
Der Bestand im Fahreignungsregister (FAER) umfasst Daten über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind und die von ihnen begangenen Delikte, die am 1. Januar des Berichtsjahres registriert sind.
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Zugang in das Fahreignungsregister
Der Zugang in das Fahreignungsregister (FAER) umfasst Daten über Verkehrsteilnehmer, die im Verlauf eines Berichtsjahres (1. Januar bis 31. Dezember) im Straßenverkehr auffällig geworden sind und die von ihnen begangenen Delikte, die im Fahreignungsregister im betreffenden Jahr registriert wurden.
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Maßnahmen und Sanktionen
Von dieser Statistik werden Maßnahmen und Sanktionen erfasst, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen. Durch Fahrerlaubnismaßnahmen gegen auffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, wie das Fahrverbot, eine Sperre oder die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, wird das Führen eines Kraftfahrzeugs (Kfz) auf öffentlichen Straßen für bestimmte Zeiträume untersagt oder gar nicht erst erlaubt.
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Maßnahmenstufen
Bei Anwendung des Fahreignungs-Bewertungssystem (FEBS) werden Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten je nach Schwere mit einem bis drei Punkten bewertet und im Fahreignungsregister (FAER) erfasst. Zum Schutz vor Gefährdung sieht das FEBS vor, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde bei wiederholten Verkehrsverstößen stufenweise Maßnahmen gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis ergreift (Ermahnung, Verwarnung, Entziehung der Fahrerlaubnis), um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Fahreignungsseminare
Diese Statistik informiert über die Teilnahmen an Fahreignungsseminaren (FES). Seit dem 1. Mai 2014 sind verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Maßnahmen zur Unterstützung mehrfach verkehrsauffälliger Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im FES kombiniert. Ziel der FES ist es, durch die Unterstützung eine dauerhafte Änderung des Fahrverhaltens herbeizuführen und ein zukünftig regelkonformes Verhalten zu fördern.
Methodische Erläuterungen:
Für Fragen und Anregungen steht Ihnen unser Auskunftsdienst der Kraftfahrerstatistik gerne zur Verfügung:
Telefon: +49 461 316-1837© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg