Der Bericht enthält alle wichtigen Qualitäts-Metadaten zu allgemeinen Angaben, Inhalten und Nutzerbedarf, Methodik, Genauigkeit und Zuverlässigkeit, Aktualität und Pünktlichkeit, Vergleichbarkeit, Kohärenz, Verbreitung und Kommunikation sowie sonstige fachstatistische Hinweise. Der Qualitätsbericht dokumentiert die Einhaltung des Verhaltenskodex für Statistiken im Europäischen Statistischen System (ESS).
Nachstehender Tabelle kann die Datenverfügbarkeit von kategorialen und quantitativen Merkmalen der von Eurostat übermittelten aggregierten Datenkörpern (so genannte D-Tabellen) entnommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Datenmeldung ab dem Berichtsjahr 2009 verändert hat.
Bei grenzüberschreitenden Fahrten (Aus-, Ein- und Durchfahrten) werden gemäß den Angaben für die Fahrtantritts- und Fahrtzielregionen auf NUTS-3-Ebene die wahrscheinlichen Grenzübergänge, die Inlandskilometer sowie die Durchfahrten ermittelt. Hierfür wird das KBA-interne Entfernungswerk genutzt, das im Rahmen eines Projektes der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) entwickelt worden ist und im KBA fortlaufend aktualisiert wird.
Folgender Übersicht kann die Datenverfügbarkeit nach Staaten entnommen werden. Aufgrund der sich im Zeitablauf verändernden EU-Zugehörigkeiten (z. B. aktuell dem Brexit) veröffentlicht das KBA seit dem Berichtsjahr 2015 die Verkehrsdaten in den Tabellensammlungen staatenbezogen und nicht mehr für Aggregate. So wird es dem Nutzer möglich, gewünschte Aggregationen von Staaten selbst vorzunehmen.
Die Verordnung (EU) Nr. 70/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates kommt gemäß Artikel 1 (3) für Malta und Liechtenstein nicht zur Anwendung, solange die Zahl der in diesen Staaten zugelassenen Güterkraftfahrzeuge mit einer Lizenz für den internationalen Güterkraftverkehr 400 Fahrzeuge nicht übersteigt. Die Verordnung (EU) Nr. 70/2012 kommt aufgrund der geographischen Lage nicht für Island zur Anwendung.
Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen
Vorläufige Daten werden von Eurostat ca. sechs Monate nach Ende des Berichtszeitraumes (hier: das Kalenderjahr) mit den entsprechenden Metadaten zur Qualität und Vollständigkeit zur Verfügung gestellt und durch das KBA geprüft. Sind die vorläufigen Daten von ausreichender Qualität und stellen einen Informationsgewinn für die Nutzerinnen und Nutzer dar, so werden vorläufige Ergebnisse vom KBA produziert und veröffentlicht. Entsprechende Angaben zum Meldestand (Zeitpunkt der Datenbereitstellung durch Eurostat) sowie zur Vollständigkeit und Qualität können dem Impressum des Produkts und dem Qualitätsbericht entnommen werden. Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen unterbleibt, wenn die Daten hinsichtlich ihrer Aussagekraft eingeschränkt sind.
Veröffentlichung von endgültigen Ergebnissen
Endgültige Ergebnisse werden von Eurostat in der Regel ca. zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraumes zur Verfügung gestellt, vom KBA geprüft und mit entsprechendem Meldestand veröffentlicht. Wurden zuvor zum selben Berichtsjahr vorläufige Ergebnisse veröffentlicht, so werden diese gegebenenfalls gemäß der allgemeinen Revisionspolitik durch die endgültigen Ergebnisse vollständig ersetzt.
Revisionen
Das KBA richtet seine Revisionspolitik als Teil des Europäischen Statistischen Systems im Rahmen der Kooperation mit dem Nationalen Statistischen Amt (DESTATIS) an deren "Allgemeiner Revisionspolitik" aus. Da bei der Statistik zum Verkehr europäischer Lastkraftfahrzeuge (VE) die Revisionen von Daten anderer Datenproduzenten in die Berechnung der amtlichen Statistik einfließen, handelt es sich um außerplanmäßige Revisionen. Sie stellen einen Sonderfall dar, da sie gegenüber der ursprünglichen Planung zusätzlich durchgeführt und nicht immer langfristig im Voraus angekündigt werden können.
Nach der Bereitstellung neuer (vollständiger oder korrigierter) Daten zum selben Kalenderjahr durch Eurostat erfolgt eine sorgfältige Prüfung durch das KBA. Maßgebend für die Prüfung ist, ob Informationsgewinn und Belastung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Revisionen können für die Nutzerinnen und Nutzer einer Statistik einen erheblichen Aufwand bedeuten, weil sie zum Beispiel eigene Datenbestände und Berechnungen an die revidierten Ergebnisse anpassen müssen. Zu große oder zu häufige Revisionen mit geringem Informationsgewinn werden vermieden. Die Dokumentation findet sich unter Angabe von Revisionsgrund und Auswirkungen auf die Ergebnisse im Qualitätsbericht. Bei der Aktualisierung von Zeitreihen fließen die jeweils jüngsten Meldestände zu den Berichtsjahren in die Veröffentlichungen ein.
Gemäß Verordnung EG Nr. 1172/98 werden die Verkehrs- und Transportdaten nach dem Inländerkonzept in den einzelnen Meldestaaten mittels Stichprobenbefragungen erhoben und an Eurostat übermittelt.
Metadaten zum europäischen Datenpool „Road freight transport measurement“ sowie zu den Erhebungen in den einzelnen Meldestaaten sind über den Metadatahandler (englisch) des Europäischen Statistischen Systems verfügbar.
Güterklassifikation: NST-2007
Die transportierten Güter wurden seit 1969 in Verkehrsleistungsstatistiken nach dem europäischen „Einheitlichen Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik“ (NST/R) von 1968 kodiert. Diese Systematik war in Teilen veraltet und musste zudem überarbeitet werden, da die Verordnung (EG) Nr. 451/2008 zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA – Classifications of Products by Activity) eine Anpassung anderer Güterklassifikationen an die CPA fordert.
Die neue NST-2007 enthält insgesamt 20 Güterabteilungen beziehungsweise 7 Güterpositionen und basiert auf der CPA. Die Gütergliederung für den Verkehrsbereich gewährleistet damit eine hohe Vergleichbarkeit mit anderen Statistikbereichen, die sich bei ihrer Gütergliederung ebenfalls an der CPA orientieren (zum Beispiel Produktionsstatistiken). Die NST-2007 wurde auf EU-Ebene zeitgleich für alle Verkehrsträger zur Verwendung ab Berichtsjahr 2008 eingeführt.
Eurostat hat die NUTS-Systematik Anfang der 1970er Jahre als einheitliches, schlüssiges System zur Unterteilung des EU-Raums konzipiert, um Regionalstatistiken zu erstellen. Etwa dreißig Jahre lang wurde die NUTS-Systematik auf der Grundlage mehrerer „Gentlemen's Agreements" zwischen den Mitgliedstaaten und Eurostat angewandt und aktualisiert. Seit Juli 2003 beruht die Anwendung auf der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 der Kommission. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Systematik mindestens drei Jahre lang beständig bleibt. Diese Beständigkeit sorgt dafür, dass sich die Daten über einen gewissen Zeitraum auf ein und dieselbe Regionaleinheit beziehen. Dies ist für Statistiken, insbesondere für Zeitreihen, von entscheidender Bedeutung. Bestimmte nationale Interessen führen allerdings gelegentlich zur Änderung der regionalen Untergliederung eines Landes. Jedes Mal, wenn solche Änderungen vorgenommen werden, informiert das betreffende Land die Europäische Kommission. Die Kommission aktualisiert die Systematik dann nach den Bestimmungen der NUTS-Verordnung am Ende des Stabilitätszeitraums.
Quelle:KBA
Die verschiedenen NUTS-Fassungen mit den jeweiligen Änderungen zur Vorgänger-Version stehen hier zum Download bereit:
Für die Analyse der Public Use Files (PUF) wird eine zusammengefasste Datei von NUTS 2006 bis NUTS 2021 angeboten (enthält nur Code und Klartext der verschiedenen Versionen).
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