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Nutzerinformationen

Nutzerinformation vom 6. Januar 2016: Fahrzeuge - Außerbetriebsetzungen und Besitzumschreibungen

Die statistischen Ergebnisse der Themen „Außerbetriebsetzungen und Besitzumschreibungen“ des Berichtsjahres 2014 wurden aufgrund fehlerhafter Datensätze am 14.08.2015 aus dem Internetauftritt entfernt. Korrigierte Statistiken wurden bis zum 18.09.2015 erneut veröffentlicht. Die berichtigten Zahlen sind kenntlich gemacht.

Nutzerinformation vom 17. Dezember 2015: Verkehr in Kilometern

Zur Ausweisung der Antriebsart für das Berichtsjahr 2013 wurden Kategorien zusammengefasst, da die tiefere Gliederung mit erheblichen Ungenauigkeiten behaftet ist. Die aktualisierte Darstellung wurde am 17. Dezember 2015 veröffentlicht.

Nutzerinformation vom 21. Oktober 2015: Verkehrsauffälligkeiten

Erläuterung zur Änderung vom Verkehrszentralregister (VZR) zum Fahreignungsregister (FAER)

Am 1. Mai 2014 löste das neue FAER das VZR im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Die damit verbundene Umstellung vom Mehrfachtäter-Punktsystem auf das Fahreignungs-Bewertungssystem erfolgte innerhalb eines laufenden Berichtsjahres. Informationen zu Verkehrsauffälligkeiten im Jahr 2014 wurden sowohl im VZR als auch im FAER erfasst. In der amtlichen Statistik zu den Verkehrsauffälligkeiten des Jahres 2014 werden deshalb drei Zeiträume unterschieden, in denen Eintragungen von Verkehrsverstößen im KBA eingegangen sind:

  1. VZR: 1. Januar bis 30. April,
  2. FAER: 1. Mai bis 31. Dezember und
  3. VZR/FAER: 1. Januar bis 31. Dezember.

Das Fahreignungs-Bewertungssystem

Mit der Einführung des Fahreignungs-Bewertungssystem waren grundlegende Änderungen verbunden. Für die Nutzung der amtlichen Statistik der Verkehrsauffälligkeiten besitzen die folgenden Aspekte dabei besondere Bedeutung:

  • Die Anzahl der Punktkategorien wurde reduziert. Ein Punkt wird für schwere Ordnungswidrigkeiten eingetragen. Zwei Punkte werden für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot verbunden sind, und für Straftaten vergeben. Mit drei Punkten werden Straftaten bewertet, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
  • Das Aufbauseminar wird durch das Fahreignungsseminar abgelöst. Dieses Seminar besteht aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Die Teilnahme ist freiwillig. Bis zu einem Punktestand von fünf Punkten kann mit einer Teilnahme der Punktestand reduziert werden.
  • Es bestehen feste Tilgungsfristen. Ein neuer Verstoß führt nicht mehr dazu, dass ein bereits eingetragener Verstoß länger gespeichert bleibt (Tilgungshemmung).
  • Auch das neue Fahreignungs-Bewertungssystem sieht drei Maßnahmenstufen vor. Allerdings haben sich aufgrund der neuen Rechtslage Veränderungen in den Maßnahmenstufen und deren Bezeichnung ergeben. Bei bis zu drei Punkten erfolgt eine Erfassung im Fahreignungsregister. Darauf wird mit einem Bußgeldbescheid hingewiesen. Bei einem Punktestand von vier bis fünf wird die erste, bei sechs oder sieben Punkten die zweite und bei acht und mehr Punkten die dritte Maßnahmenstufe erreicht. Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber:

Maßnahmenstufe


MaßnahmenstufeVZRFAER
1Verwarnung: Bei 8 bis 13 Punkten; es erfolgt ein Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar mit PunktereduzierungErmahnung: Bei vier bis 5 Punkten; es erfolgt zusätzlich ein Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) mit Punktereduzierung
2Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar bei 14 bis 17 PunktenVerwarnung: bei sechs bis sieben Punkten; es erfolgt zusätzlich ein Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis und die freiwillige Teilnahme an einem FES ohne Punktereduzierung
3Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 und mehr Punkten, sofern die vorangehenden Stufen durchlaufen wurdenEntziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 oder mehr Punkten, sofern die vorangehenden Stufen durchlaufen wurden

Werden Maßnahmenstufen über verschiedene Zeiträume hinweg vergleichend gegenübergestellt, wird auf diese Tabelle Bezug genommen.

Weitere Informationen zum Fahreignungsregister und dem Fahreignungs-Bewertungssystem finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter www.bmvi.de

Nutzerinformation vom 14. Juli 2015: Fahrerlaubniserteilungen

Aktuelle Informationen zu Fahrerlaubniserteilungen (FE 5, FE 6 und FE 8) befinden sich in Revision und werden derzeit nicht veröffentlicht. Der Termin für die Wiederaufnahme der Veröffentlichung wird frühzeitig im Internet bekannt gegeben.

Nutzerinformation vom 27. Februar 2015: Fahrzeuguntersuchungen

Die statistischen Ergebnisse zum Thema "Fahrzeuguntersuchungen" des Berichtsjahres 2013 wurden aufgrund unzureichender Qualität der an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gelieferten Daten am 11. Dezember 2014 aus dem Internetauftritt entfernt. Diese wurden am 27. Februar 2015 mit korrigierten Zahlen erneut veröffentlicht.
Die berichtigten Zahlen sind mit einem vorangestellten "r" kenntlich gemacht.

Hier finden Sie weitere Nutzerinformationen zum Produktprogramm.