GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Seiteninhalt

Nutzerinformation vom 14. Juli 2017: Kontrollgerätkarten

Im Zuge der Änderung des Gesetzes über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz - FPersG) wurde das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (ZKR) in Fahrtenschreiberkartenregister (FKR) umbenannt. Die vormals Kontrollgeräte genannten technischen Einrichtungen in Fahrzeugen werden mit Inkrafttreten des geänderten Fahrpersonalgesetzes als Fahrtenschreiber bezeichnet. Die Kontrollgerätkarten sind in Fahrtenschreiberkarten umbenannt worden. Bei den Fahrtenschreiberkarten werden unverändert die Fahrer-, Werkstatt-, Unternehmens- und Kontrollkarten unterschieden. Für die Veröffentlichungen der Statistik gilt: Die aufgeführten begrifflichen Anpassungen werden erst bei der Aktualisierung der Veröffentlichungen auf das Berichtsjahr 2017 vorgenommen. Alle Veröffentlichungen, die sich auf die Jahre 2016 und früher beziehen (inklusive des Bestands am Jahresanfang 2017), verwenden die Begrifflichkeiten, wie sie vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 16. Mai 2017 galten.

Hier finden Sie weitere Nutzerinformationen zum Produktprogramm.