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Nutzerinformation vom 29. August 2019: Fahrzeuguntersuchungen 2018

Im Mai 2018 trat die überarbeitete Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO ("HU-Richtlinie") in Kraft. Zu den bereits bestehenden Mangeleinstufungen (Geringe Mängel, Erhebliche Mängel und Verkehrsunsichere) wurde die Mangeleinstufung "Gefährliche Mängel" neu aufgenommen. Im Rahmen der EU-weiten Neugestaltung des HU-Mangelbaums wurden zum einen nationale Zusatzprüfungen aufgenommen und zum anderen teilweise auch die Zuordnung der Einzelmängel zu den Mangelarten geändert.

Aufgrund dieser neuen Richtlinie ist ein Vergleich mit den vor 2018 in der Statistik ausgewiesenen Mangeleinstufungen sowie -arten nur bedingt sinnvoll.

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