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Nutzerinformation vom 31. Januar 2019: Fahrzeugzulassungen

Seit dem 1. Januar 2019 werden in den Veröffentlichungen zu Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen ausschließlich die nach der Worldwide harmonized Light-duty vehicles Test Procedure (WLTP) ermittelten CO2-Werte ausgewiesen. Hiervon betroffen ist das Produkt FZ 8 (Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern – Monatsergebnisse), der Abschnitt Emissionen des Neuzulassungsbarometers ab dem Berichtsmonat Januar 2019 sowie das Produkt FZ 14 (Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen nach Umwelt-Merkmalen – Jahresergebnisse) ab dem Berichtjahr 2019.
Da ein Vergleich zum Vorjahresmonat bzw. -zeitraum nicht sinnvoll ist, weil dort noch die CO2-Werte nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ausgewiesen wurden, wird in den Produkten FZ 8 und Neuzulassungsbarometer zum Berichtsjahr 2019 auf die Ausweisung prozentualer Veränderungen verzichtet. Ab dem Jahr 2020 werden die Veränderungswerte wieder angegeben.
Weitere Informationen - unter anderem auch zur Ausweisung von CO2-Werten in der amtlichen Statistik - sind in den Methodischen Erläuterungen zu den Fahrzeug-Statistiken zu finden.

Hier finden Sie weitere Nutzerinformationen zum Produktprogramm.