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Nutzerinformation vom 6. April 2021: Statistische Sonderauswertungen

Durch diese Nutzerinformation wird die Information vom 1. Oktober 2020 ersetzt.

Als Teil der amtlichen Statistik bietet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) neben den Grundinformationen der amtlichen Veröffentlichungen auch statistische Sonderauswertungen als Individualleistungen an. Die Erstellung individueller Angebote ist jederzeit möglich. Zurzeit führen notwendige entwicklungstechnische Veränderungen im Bereich der Datenerhebung und -aufbereitung zu erheblichen Kapazitätseinschränkungen. Die Entwicklung von kostenpflichtigen (fahrzeug-) statistischen Sonderauswertungen ist daher frühestens ab dem 1. Halbjahr 2022 möglich. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.