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Nutzerinformation vom 2. Februar 2022: Erweiterung um Vollhybride   

Ab Januar 2022 werden in der amtlichen Statistik zu den Neuzulassungen die Hybridfahrzeuge in Mild- und Voll-Hybride unterschieden. Das Produkt „Monatliche Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen mit alternativem Antrieb (FZ 28)“ wird um die Ausweisung der Kraftfahrzeuge mit Voll-Hybrid-Antrieb (Benzin-Voll-Hybrid und Diesel-Voll-Hybrid) ergänzt.

Da die Voll- bzw. Mild-Hybride als solche nicht im Zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind, werden im Rahmen der Amtlichen Fahrzeug-Statistik mittels der Angabe zur maximalen Nennleistung des Elektromotors in den CoC-Daten zum Neuwagen die Hybrid-Fahrzeuge in Mild- und Voll-Hybride unterteilt. Da diese CoC-Daten für nahezu alle Hersteller vollumfänglich und auswertbar erst seit wenigen Jahren vorliegen, ist derzeit ausschließlich eine Unterscheidung der Mild- bzw. Voll-Hybride für die Neuzulassungen möglich.